Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 126

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beit nichts Gutes, redet sie schlecht, und letztendlich wertet er auch die Leistung der Abgeordneten ab.

Wir setzen ein wichtiges politisches Signal, das international – der Herr Finanzminister hat es heute schon erörtert – bereits wahrgenommen wurde und auch die richtigen Re­aktionen hervorruft. Unser Finanzminister betreibt aktive Mitarbeit bei internationalen Bestrebungen, Wege aus dieser Krise zu finden.

Wir befähigen mit dem heutigen Beschluss das Finanzministerium, auch die Doppelbe­steuerungsabkommen mit anderen Ländern weiter voranzutreiben und zum Abschluss zu bringen. Das bringt uns hohes Ansehen in den einzelnen Ländern. Lenken und steuern, nicht den Kopf in den Sand stecken und darauf warten, was kommt – ge­schickte Diplomatie und Handschlagqualität zeichnen erfolgreiche Politik aus. Gut, dass wir uns auf einen Finanzminister mit diesen Eigenschaften verlassen können! (Beifall bei der ÖVP.)

14.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Hechtl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.02.06

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Werter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit diesem Amts­hilfe-Durchführungsgesetz wird von Österreich aus ein weiterer Schritt zu mehr Zusam­menarbeit und Transparenz gesetzt, die speziell die fachliche Ebene für die Beseiti­gung der schädlichen Steuerpraktiken erfordert. Gleichzeitig wird mit diesem Amtshilfe-Durchführungsgesetz das Bankwesengesetz, im Speziellen der § 38 des Bankwesen­gesetzes, nicht berührt. Dadurch bleibt für alle Personen, die ihre Zinseinkünfte in Österreich versteuern, das Bankgeheimnis unverändert. Dieses Gesetz erfüllt auch die von der OECD im Art. 26 entwickelten Grundsätze der Transparenz und der Amtshilfe­bereitschaft.

Es ist damit auch gewährleistet, dass durch dieses Gesetz die notwendigen Vorausset­zungen geschaffen sind, damit die Streichung Österreichs von der „Grauen Liste“ der OECD bereits beim G20-Treffen im September erfolgen kann und dadurch das Anse­hen und die Reputation Österreichs gestärkt werden.

Mit dem Vier-Parteien-Abkommen werden auch die Kompetenzen des Rechnungsho­fes erweitert, erweitert um den Prüfbericht in Unternehmen, in denen die öffentliche Hand zwar weniger als 50 Prozent an Anteilen hat, jedoch einen beherrschenden Ein­fluss ausübt. Gerade die Beispiele aus der Wirtschaft, die heute schon angeführt wur­den, wie etwa Skylink, haben gezeigt, wie notwendig und unumgänglich Prüfungen und Transparenz werden und dass der Rechnungshof dafür das geeignete Instrumentarium darstellt.

Geschätzte Damen und Herren! In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch fest­halten, dass das verantwortliche Skylink-Vorstandsmitglied vor geraumer Zeit abgelöst wurde und der Vorstandsvorsitzende die Rechnungshofkontrolle schon vor geraumer Zeit ausdrücklich begrüßt hat. Auch das Vorgehen des Rechnungshofes, nun die mit den Banken abgeschlossenen Verträge und deren Erfüllung zu prüfen, ist für uns ein positives und wichtiges Ergebnis des Abkommens. Gerade im Hinblick auf die bren­nende Frage nach der Kreditversorgung der Wirtschaft durch die Banken ist das ein wichtiger Punkt.

Geschätzte Damen und Herren! Es muss unser aller Interesse sein, den schädlichen Steuerpraktiken entgegenzuwirken und nicht ausländische Steuersünder zu schützen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.04

 


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