Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 134

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminis­ter Dr. Fekter zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 


14.37.21

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Im Zusammenhang mit dem geplanten Erstaufnahmezentrum Süd sind die Gemeinden in den Bundeslän­dern Steiermark, Burgenland und Kärnten aufgefordert worden, ihr Interesse für die neue Erstaufnahmestelle Süd beim Bundesministerium für Inneres zu bekunden. Im Zuge der Interessentensuche haben sich aus allen drei Bundesländern jeweils mehrere Gemeinden gemeldet. (Rufe beim BZÖ: Welche?) Insgesamt waren es zehn Gemein­den, die konkretes Interesse angemeldet haben. (Abg. Grosz: Drei Gemeinden pro Bundesland!)

Mit diesen Gemeinden werden derzeit intensive Gespräche geführt beziehungsweise werden im Detail die Voraussetzungen geprüft, ob dort überhaupt ein Erstaufnahme­zentrum errichtet werden kann. (Abg. Petzner: Gibt es da Gemeinderatsbeschlüsse oder nicht?)

Auf Wunsch der Gemeindevertreter wurde mit allen Gemeinden Vertraulichkeit verein­bart. Es kann seitens des BMI daher keine Information über die konkreten Gemeinden bekannt gegeben werden (Abg. Grosz: Entspricht aber nicht dem Interpellationsrecht!), weil erstens die Organe der Gemeinden Sprecher ihrer Gemeindearbeit sind und nicht das BMI und weil zweitens diese Gemeinden ja derzeit ihre Gemeinderatsbeschlüsse und die weiteren Planungen vorbereiten und die Willensbildung in den Gemeinden noch nicht überall abgeschlossen ist.

Die Amtsverschwiegenheit verpflichtet mich daher, über Details hier nicht zu referieren, aber ich bin selbstverständlich bereit, alles, was ich referieren kann und was ich be­kannt geben kann, auch dem parlamentarischen Interpellationsrecht zu unterwerfen. Ich habe daher in der Beantwortung dieser parlamentarischen Anfrage des BZÖ auch die vollen Kosten für diese Interessentensuche bekannt gegeben.

Eine weitere Bekanntgabe der Namen dieser Gemeinden würde auch in die Persön­lichkeitsrechte der juristischen Person eingreifen sowie in die Persönlichkeitsrechte der konkreten Gemeindevertreter und Organe, und diese möchte ich nicht verletzen.

Es ist so, dass in den nächsten Wochen die Gespräche mit den betreffenden Gemein­den abgeschlossen werden, und zwar konkret, um den Bestgeeigneten für alle Formal­voraussetzungen wie auch für die wirtschaftliche Bewertung zu ermitteln.

Dann kommt die Phase II der Interessentensuche. Die einzelnen Projektvorschläge werden einer genauen, transparenten Bewertung unterzogen, und nach Abschluss die­ser Bewertungsrunden wird eine Reihung unter den Gemeinden vorgenommen.

In der letzten Phase der Interessentensuche wird mit dem Bestgereihten dann ein kon­kretes Konzept erarbeitet, welches als Entscheidungsgrundlage für die endgültige Standortentscheidung dienen soll.

All diese Schritte werden in den nächsten Wochen durchgeführt. Wann diese konkret abgeschlossen sein werden, hängt auch von den einzelnen Gemeinden ab (Abg. Petz­ner: Wann werden die Bürger befragt, ob sie so etwas wollen?), weil dort ja die forma­len Willensbildungen noch stattzufinden haben. Daher kann ich heute keinen konkreten Zeitpunkt bekannt geben, wann die Standortentscheidung fällt. Ich bin aber zuversicht­lich, dass dies noch im heurigen Jahr sein wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.40

 


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