Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 42

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gesetz beschlossen hat. Das bedeutet, dass wir unser Bankgeheimnis so modifiziert haben, dass Österreich selbstverständlich klarstellt, dass Österreich kein Steuerpara­dies ist und dass Österreich kein Hort der Steuerhinterzieher ist, sondern Österreich agiert und ist ein fairer, ein offener Partner in der Welt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zum Amtshilfedurchführungsgesetz darf ich Josef Pröll recht herzlich gratulieren, denn das ist ein wichtiger Schritt, dass das Ansehen Österreichs und die wirtschaftlichen Möglichkeiten Österreichs auch in Zukunft positiv und stark sein werden. Wir sind da­her nicht in der Gemeinschaft mit von Antigua bis Vanuatu reichenden Ländern, die noch immer auf dieser „grauen Liste“ sind. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Das ist positiv, meine Damen und Herren, und ein echter Fortschritt.

Für positiv halte ich es auch, dass hier im Hohen Haus diese Beschlussfassung auf breiter Basis, also nicht nur seitens der Regierungsfraktionen, sondern mit den Stim­men von BZÖ und Grünen erfolgt ist. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich; das ist ver­antwortungsvolle Politik auch aus der Sicht von Oppositionsparteien; allerdings gilt die­ses Maß an Verantwortung nicht für alle. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Herr Kollege Strache, es obliegt Ihnen, zu beurteilen, warum Sie sich schützend vor Steuerhinterzieher stellen. Ganz offen gesagt: Ich persönlich kann das überhaupt nicht verstehen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich kann ganz einfach nicht verstehen, dass die FPÖ Steuerhinterzieher schützt und sich schützend vor jene stellt, die geglaubt haben, ihr Geld aus dem Ausland in Öster­reich veranlagen zu können, nur damit sie sich sozusagen vor ihrem eigenen Fiskus schützen. – Wen Sie hiermit schützen wollen, Herr Kollege Strache, das entzieht sich meiner Kenntnis, und ich glaube, niemand versteht diese Position der FPÖ. Aber man­che, ja eigentlich viele Positionen der FPÖ sind eben nicht verständlich. Das ist aber Ihr Problem, nicht unseres. (Abg. Dr. Rosenkranz: Das ist ein Problem der ÖVP gene­rell!)

Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang ist etwas geschehen, was man­che in unserem Lande, auch hier im Haus, als „Kuhhandel“ bezeichnet haben. Ich aber meine, es ist etwas ganz Normales geschehen: Vertreter der Parlamentsparteien ha­ben sich zusammengesetzt und gesagt: Finden wir in der Frage des Amtshilfedurch­führungsgesetzes einen breiten Konsens! Und ein Teil dieses breiten Konsenses war, dass wir – ja, nach Diskussionen – ein Paket geschnürt haben, wonach die Prüfkompe­tenz des Rechnungshofes ausgeweitet wird. Meine Damen und Herren, das ist „unser“ Rechnungshof – der Rechnungshof als ein Organ des Parlaments.

Herr Kollege Cap, ich finde es ja nett, dass die Selbsterkenntnis der SPÖ offensichtlich immer größer wird, und da verweise ich darauf, dass du ja vorige Woche in Bezug auf das ORF-Gesetz, das wir beschlossen haben, dagegen gestimmt und auch eine flam­mende Rede dagegen gehalten hast, während heute aber seitens der SPÖ der Rech­nungshofpräsident gelobt wird. Ich kann mich erinnern, die SPÖ hat gegen den Rech­nungshofpräsidenten Dr. Moser gestimmt – jetzt aber sind Sie von der SPÖ plötzlich zufrieden mit ihm. Das heißt, viele Entscheidungen aus dieser Zeit sind gut, nur dauert es etwas lange, bis sich das sozusagen in der Erkenntnis der SPÖ durchsetzt. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, die Prüfkompetenz des Rechnungshofes wird also in drei Bereichen ausgeweitet – und das ist gut so. Auf der einen Seite wird sie ausgeweitet nicht nur in Richtung jener Unternehmen, wo der Bund respektive öffentliche Gebiets­körperschaften mehr als 50 Prozent halten, sondern auch dahin gehend, dass auch dann, wenn weniger als 50 Prozent öffentliches Eigentum besteht, aber eine tatsächli­che Beherrschung durch öffentliche Hände gegeben ist, der Rechnungshof prüfen können soll.

 


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