Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 43

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Wir haben mit diesem Kompromiss – und es ist ein Kompromiss – die Rechtsgrundlage verändert, und das bedeutet, dass der Rechnungshof selbstverständlich diese Ent­scheidung zuerst treffen muss. Ich gehe jedenfalls ganz selbstverständlich davon aus, dass die Rechnungshofprüfer in Zukunft nicht mehr vor verschlossenen Türen stehen werden, wenn es eben um die Prüfung von Skylink geht. Skylink ist zu prüfen, meine Damen und Herren, und zwar selbstverständlich und zweifelsfrei! (Beifall bei der ÖVP.)

Das bedeutet aber auch, dass dadurch die Verantwortung für den Rechnungshof selbstverständlich noch größer wird. Der Rechnungshof muss mit dieser Frage sensi­bel umgehen, weil die Frage der tatsächlichen Beherrschung von Unternehmen eben nicht eine ganz klare und eindeutige Sache ist. Daher obliegt das erstens der Be­urteilung des Rechnungshofes, aber zweitens es ist selbstverständlich in zukünftigen Streitfragen der Verfassungsgerichtshof, der die finale Entscheidung trifft.

Ich halte das für richtig, ich halte das für eine gute Entscheidung. Damit wird einerseits die Prüfkompetenz und die Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes re­spektiert, wobei aber gleichzeitig geregelt ist, dass eine tatsächliche Beherrschung gegeben sein muss, wenn geprüft wird – und eben nicht eine willkürliche Definition stattfindet.

Ja, meine Damen und Herren, wir werden heute noch einen zweiten Beschluss fassen, und zwar, dass im Rahmen des Bankenpaketes, das übrigens eine der wichtigsten wirtschaftspolitischen Entscheidungen der abgelaufenen zwölf Monate war, die Durch­führung und die Auflagen, die in den Verträgen stehen, jetzt auch der Prüfung des Rechnungshofes geöffnet werden. Das ist gut so, weil es letztendlich ja Steuergeld ist, das dahintersteht, und die Banken die Verpflichtung haben, das umzusetzen, was wir von ihnen erwarten.

Das sage ich ganz besonders motiviert an diesem Punkt, weil ja ich diese Entscheidun­gen als damaliger Finanzminister zu treffen hatte. Ich stehe dazu, es war richtig, aber wer A sagt, muss auch B sagen – das heißt, dass das, was wir von den Banken erwar­ten, auch kommen muss. (Abg. Bucher: Jetzt auf einmal! Wie schnell das geht!)

Meine Damen und Herren, wir werden auch die Prüfkompetenz der Gemeinden klar­stellen. Ich sage Ihnen sehr offen, was ich will. Ich will, dass in Zukunft die Österreiche­rinnen und Österreicher wissen, wer für die Prüfung von Gemeinden zuständig ist. Ich will keine Doppelgleisigkeiten, keine Mehrfachgleisigkeiten sondern Klarheit der Prü­fung. Darauf haben die Menschen ein Recht! Daher werden wir diese Grenze definie­ren: keine Doppelgleisigkeiten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Aber ich sage an dieser Stelle auch: Ich möchte eine Lanze für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in diesem Lande brechen. Was alles unter dem Titel „Ausweitung der Kontrolle des Rechungshofes“ an unqualifizierten Vorwürfen unseren Bürgermeis­terinnen und Bürgermeistern gegenüber unternommen wurde, das ist nicht fair, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Was aufzuklären ist, ist aufzuklären, aber ich will die Arbeit unserer Gemeindevertreter nicht schlechtmachen. Ganz im Gegenteil! Wir brauchen sie, dort findet Demokratie auf unterster Ebene statt. Das ist gut so, das ist richtig so. Kontrolle ja, aber Verunglimp­fung nein! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Klubobmann Strache mit 8 Mi­nuten Redezeit zu Wort. – Bitte.

 


11.42.11

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herr­schaften auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja


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