Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 54

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chischer Steuerbetrüger ist, wenn ein Strafverfahren anhängig ist, nicht geschützt durch das Bankgeheimnis, sondern auch in diesem Fall hat die Bank Auskunft zu ertei­len. Ein ausländischer Steuerbetrüger, der nach ausländischen Gesetzen einen Betrug begeht und Steuerhinterziehung betreibt, ist nach ausländischen Grundsätzen zu beur­teilen, und wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht, dann hat die öster­reichische Bank Auskunft zu erteilen. – Weshalb also soll ein ausländischer Steuerbe­trüger besser gestellt werden als ein österreichischer? Ich verstehe Ihre Argumentation nicht – ich verstehe sie ganz einfach nicht! –, und das noch dazu unter einem faden­scheinigen Vorwand. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wenn man andere Mechanismen zur besseren Überprüfung der öffentlichen Gebarung schafft, dann weigern Sie sich wieder, mitzustimmen! Sie sind nicht interessiert an tat­sächlicher Prüftätigkeit, an tatsächlicher Aufklärung von Verbrechen oder Missständen (Abg. Riepl: Genauso ist es!), denn Sie verabschieden sich immer wieder dann, wenn es um die Verschärfung geht. Dann stimmen Sie nicht mit! (Abg. Weinzinger: Hier geht es ja nicht um Verschärfung! Hier geht es um ganz was anderes!) Sie reden zwar darüber, aber Sie stimmen nicht mit. Das ist sehr, sehr doppelzüngig und sehr doppel­bödig in der Argumentation. Und das sollen die Leute draußen durchaus wissen, dass Sie zwar immer dann für Recht und Ordnung sind, wenn Sie am Wirtshaustisch sind, wenn es jedoch hier im Parlament darum geht, verschärfte Bedingungen zu schaf-
fen, dann sind Sie nicht dabei! Das ist eine sehr doppelbödige Argumentation! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Weinzinger: Die Aufhebung des Bankgeheimnisses, das ist das Thema!)

Ich glaube, dass es vernünftig ist, dass man eine Regelung schafft, wo die tatsächliche Beherrschung durch die öffentliche Hand dazu führt, dass der Rechnungshof auch prü­fen kann. Und die tatsächliche Beherrschung wurde auch definiert in der Begründung zum § 12 des Rechnungshofgesetzes, sodass auch Klarheit darüber besteht, was „tat­sächlich beherrscht“ heißt, und damit auch die Möglichkeit der Prüfung von Skylink ge­schaffen wird.

Und wieder sind Sie nicht dabei! Wir schaffen die Möglichkeit, dass Skylink geprüft wird – und die FPÖ stimmt wieder nicht mit! (Abg. Grosz: Sie haben es sechs Monate lang verhindert!) Sie hat ganz einfach andere Interessen. Jedes Mal, wenn es darum geht, tatsächlich bessere Bedingungen für eine Prüfung zu schaffen, dann ist die FPÖ nicht an Bord. (Abg. Mag. Stefan: Aber es war keine Initiative der SPÖ, die Skylink-Prüfung, oder?)

Diese Argumentation ist also sehr, sehr doppelzüngig, und ich halte es für äußerst be­denklich, dass man zwar überall danach schreit, alles zu verschärfen, aber in Wirklich­keit keinen Beitrag dazu leistet, dass das auch wirklich passiert.

Ich halte diese Regelung für vernünftig. Diese Regelung gilt dann natürlich nicht nur für Skylink und wird wahrscheinlich auch zu einigen Grenzfällen führen, die aber dann letztendlich vom Verfassungsgerichtshof zu entscheiden sind. Ich glaube, dass man damit eine Möglichkeit schafft, die dem Steuerzahler sicherlich gefallen wird, weil das Geld, das er dafür investiert, das über den Staat in diese Firmen investiert wird, auch tatsächlich überprüfbar wird.

Auch die weitere Prüfung der Gemeinden halte ich für vernünftig, weil ich glaube, dass die Gemeinden durch falsche Beratung in prekäre Finanzsituationen gekommen sind, und wenn das vom Rechnungshof auch geprüft werden kann, dann wird alleine die An­drohung der Prüfung beziehungsweise der Umstand, dass hier die Möglichkeit einer Prüfung besteht, eine weitere Investition in fragwürdige Papiere wahrscheinlich hintan­halten. Ich glaube daher, dass es vernünftig ist, dass man sich hier mit Augenmaß an diese Prüftätigkeit herantastet.

 


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