chischer Steuerbetrüger ist, wenn ein Strafverfahren anhängig ist, nicht geschützt durch das Bankgeheimnis, sondern auch in diesem Fall hat die Bank Auskunft zu erteilen. Ein ausländischer Steuerbetrüger, der nach ausländischen Gesetzen einen Betrug begeht und Steuerhinterziehung betreibt, ist nach ausländischen Grundsätzen zu beurteilen, und wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht, dann hat die österreichische Bank Auskunft zu erteilen. – Weshalb also soll ein ausländischer Steuerbetrüger besser gestellt werden als ein österreichischer? Ich verstehe Ihre Argumentation nicht – ich verstehe sie ganz einfach nicht! –, und das noch dazu unter einem fadenscheinigen Vorwand. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Wenn man andere Mechanismen zur besseren
Überprüfung der öffentlichen Gebarung schafft, dann weigern Sie
sich wieder, mitzustimmen! Sie sind nicht interessiert an tatsächlicher
Prüftätigkeit, an tatsächlicher Aufklärung von Verbrechen
oder Missständen (Abg. Riepl: Genauso ist es!), denn Sie
verabschieden sich immer wieder dann, wenn es um die Verschärfung geht.
Dann stimmen Sie nicht mit! (Abg. Weinzinger: Hier geht es ja nicht
um Verschärfung! Hier geht es um ganz was anderes!) Sie reden zwar
darüber, aber Sie stimmen nicht mit. Das ist sehr, sehr doppelzüngig
und sehr doppelbödig in der Argumentation. Und das sollen die Leute
draußen durchaus wissen, dass Sie zwar immer dann für Recht und
Ordnung sind, wenn Sie am Wirtshaustisch sind, wenn es jedoch hier im Parlament
darum geht, verschärfte Bedingungen zu schaf-
fen, dann sind Sie nicht dabei! Das ist eine sehr doppelbödige
Argumentation! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Weinzinger: Die
Aufhebung des Bankgeheimnisses, das ist das Thema!)
Ich glaube, dass es vernünftig ist, dass man eine Regelung schafft, wo die tatsächliche Beherrschung durch die öffentliche Hand dazu führt, dass der Rechnungshof auch prüfen kann. Und die tatsächliche Beherrschung wurde auch definiert in der Begründung zum § 12 des Rechnungshofgesetzes, sodass auch Klarheit darüber besteht, was „tatsächlich beherrscht“ heißt, und damit auch die Möglichkeit der Prüfung von Skylink geschaffen wird.
Und wieder sind Sie nicht dabei! Wir schaffen die Möglichkeit, dass Skylink geprüft wird – und die FPÖ stimmt wieder nicht mit! (Abg. Grosz: Sie haben es sechs Monate lang verhindert!) Sie hat ganz einfach andere Interessen. Jedes Mal, wenn es darum geht, tatsächlich bessere Bedingungen für eine Prüfung zu schaffen, dann ist die FPÖ nicht an Bord. (Abg. Mag. Stefan: Aber es war keine Initiative der SPÖ, die Skylink-Prüfung, oder?)
Diese Argumentation ist also sehr, sehr doppelzüngig, und ich halte es für äußerst bedenklich, dass man zwar überall danach schreit, alles zu verschärfen, aber in Wirklichkeit keinen Beitrag dazu leistet, dass das auch wirklich passiert.
Ich halte diese Regelung für vernünftig. Diese Regelung gilt dann natürlich nicht nur für Skylink und wird wahrscheinlich auch zu einigen Grenzfällen führen, die aber dann letztendlich vom Verfassungsgerichtshof zu entscheiden sind. Ich glaube, dass man damit eine Möglichkeit schafft, die dem Steuerzahler sicherlich gefallen wird, weil das Geld, das er dafür investiert, das über den Staat in diese Firmen investiert wird, auch tatsächlich überprüfbar wird.
Auch die weitere Prüfung der Gemeinden halte ich für vernünftig, weil ich glaube, dass die Gemeinden durch falsche Beratung in prekäre Finanzsituationen gekommen sind, und wenn das vom Rechnungshof auch geprüft werden kann, dann wird alleine die Androhung der Prüfung beziehungsweise der Umstand, dass hier die Möglichkeit einer Prüfung besteht, eine weitere Investition in fragwürdige Papiere wahrscheinlich hintanhalten. Ich glaube daher, dass es vernünftig ist, dass man sich hier mit Augenmaß an diese Prüftätigkeit herantastet.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite