Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 60

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Kontrolle möglich sein. Heute, mit diesem Beschluss, wird diesem Grundsatz entspro­chen. Das entspricht auch der Sicht des Finanzministeriums: Überall dort, wo öffentli­ches Geld im Spiel ist, soll auch sorgsam damit umgegangen werden und wenn damit nicht sorgsam umgegangen wird, muss man die entsprechenden Möglichkeiten haben, das mit Kontrollen aufzuzeigen und entsprechende Vorkehrungen für die Zukunft zu treffen, damit so etwas nicht mehr passiert. Im heute vorliegenden Initiativantrag wird nun eine Lücke geschlossen.

Tatsächlich war es so, dass diese Diskussion in den letzten Wochen nur von wenigen verstanden worden ist! Nämlich, dass der Rechnungshof – aufgrund der derzeitigen Rechtslage – darum kämpfen muss, dass er kontrollieren darf. Und dass am Ende des Tages, nach Wochen oder Monaten an Verzögerung, der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung zu treffen gehabt hätte, ob jetzt kontrolliert werden darf oder nicht.

Wenn mit dem heutigen Beschluss Rechtssicherheit geschaffen wird, ist das im Inter­esse von allen. Man hat bereits bei der Diskussion im Wiener Gemeinderat und auch bei ganz klaren Stellungnahmen – sowohl vom Wiener als auch vom niederösterreichi­schen Landeshauptmann – gesehen, dass es hier sehr wohl Verständnis dafür gibt, dass Kontrollen vom Rechnungshof durchgeführt werden, wenn die Rechtsgrundlage gegeben ist.

Der zweite Punkt ist etwas untergegangen. Wir haben gemeinsam mit den Stimmen al­ler im Haus vertretenen Parteien vor rund einem Jahr sehr rasch reagiert, als seiner­zeit die Finanzkrise von den USA direkt nach Europa und somit auch nach Österreich herübergeschwappt ist.

Wir haben damals mit dem Interbankmarktstärkungsgesetz am 20. Oktober 2008 rasch und erfolgreich reagiert. Das können wir jetzt schon sagen. Wir haben unseren Finanz­markt sehr rasch mit diesen Maßnahmen stabilisiert und viel größere Schäden, die sonst auf unseren Finanzmarkt zugekommen wären, abwenden können.

Wenn hier mit Haftungen, mit Partizipationskapital, mit Milliarden Euro diese Stabilisie­rung herbeigeführt wird, so halte ich es für richtig, dass diese Abwicklung nun auch einer Kontrolle unterzogen werden soll. Dieses Recht wird nicht nur von der Opposition in Anspruch genommen, sondern das wird natürlich auch von den Regierungsparteien so gesehen, weil es unsere Verpflichtung den Steuerzahlern gegenüber ist.

Der dritte Punkt – wo man das Kind nicht mit dem Bad ausschütten soll – ist der Be­reich der Kontrollen der Gemeinden. – Ja, wir sind dafür, dass Gemeinden kontrolliert werden. Wir sind aber gegen Vielfach- und Mehrfachkontrollen, denn sie nützen kei­nem. (Beifall des Abg. Großruck.)

Meine Damen und Herren, was wir brauchen, ist eine Neuregelung dieser Kontrollen, eine gesamte Neuordnung. Hier liegt es nicht nur an den Parlamentsparteien mitzuar­beiten, sondern es müssen uns Gemeindebund und Städtebund auch dabei unterstüt­zen, damit wir gemeinsam – auch mit der Expertise des Rechnungshofes – zu einem guten Stufensystem kommen.

Wir haben Kleinstgemeinden. Da frage ich mich, ob bei diesen Kleinstgemeinden mit 100, 200, 300 Einwohnern wirklich der Bundesrechnungshof das richtige Organ für die Kon­trolle ist.

Aber warum soll sich nicht ein Landesrechnungshof diese Gemeinden stichprobenartig ansehen? – Erstens ist die Gemeindekompetenz eine Landeskompetenz. Also hier kor­reliert die Zuständigkeit des Landesrechnungshofes. Wir sollten uns auch gemeinsam ansehen, welche Möglichkeiten es in den einzelnen Bundesländern innerhalb der Prü­fungsausschüsse auf Gemeindeebene gibt und wie in den einzelnen Bundesländern die Gemeindeaufsicht funktioniert. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

 


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