Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 74

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Wenn die Gemeinden überfordert sind, ein Krankenhaus zu betreiben, dann müssen sie das abgeben. Ansonsten muss hier der Rechnungshof sofort lückenlos kontrol­lieren. (Beifall beim BZÖ.)

13.21

13.21.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, in 329 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrag der Abgeordneten Ing. Höbart, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungs- beziehungsweise Zu­satzantrag der Abgeordneten Bucher, Dr. Cap, Kopf, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse zunächst über die von den Abänderungsanträgen betroffenen Teile des Ge­setzentwurfes und anschließend über die Zusatzanträge der Systematik des Bundes-Verfassungsgesetzes entsprechend abstimmen.

Da es sich bei dem vorliegenden Entwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 GOG die für die Abstimmung erforder­liche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Ing. Höbart, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsan­trag eingebracht, der sich auf Artikel 126b bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Antrag unterstützen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Bucher, Dr. Cap, Kopf, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen ha­ben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich ebenfalls auf Artikel 126b bezieht.

Ich lasse daher sogleich über Artikel 126b in der Fassung des Ausschussberichtes un­ter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages abstimmen und ersuche Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ich stelle die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Weiters haben die Abgeordneten Ing. Höbart, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz­antrag eingebracht, der Änderungen in den Artikeln 127, 127a B-VG zum Inhalt hat.

Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Bucher, Dr. Cap, Kopf, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen ha­ben ebenfalls einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Artikel 127, 127a B-VG bezieht.

Wenn Sie diesen Antrag unterstützen, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit ist gegeben.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte Sie um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ich stel­le die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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