Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 81

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schlimmer – auf ein Wandlungsrecht verzichtet? Jedenfalls wissen wir unwiderspro­chen aus Medienberichten im Fall von Raiffeisen und der Erste Bank, dass auf dieses Wandlungsrecht verzichtet wurde.

Wenn es dort passiert, dass keine Gewinne geschrieben werden, gibt es auch keine Rückzahlungen. Dort würden aber die größeren Brocken herkommen. Dass man bei der Hypo Alpe-Adria, bei Volksbanken und anderen aus diesem Sektor damit nicht rechnen musste, war ja klar. Das ist sozusagen einkalkuliert, das kann man an den Budgetzahlen nachlesen. Das finde ich auch soweit in Ordnung, die Frage ist nur: Was passiert im anderen Fall? – Meines Erachtens sind diese Vertragsbedingungen mit Raiffeisen und der Erste Bank wirklich geradezu verurteilenswert. Sie können sogar die Bilanzen jährlich so gestalten, dass sie einmal null Gewinn haben, dann wieder mehr, ohne dass in diesem Fall eine automatische Wandlung eintritt – das fürchten die Ban­ken ja wie der Teufel das Weihwasser! Umso besser, wenn wir dann dort Staatskapital hätten. So hätten sie, weil sie das so fürchten, einen Anreiz, entsprechend zu bilan­zieren und sich entsprechend zu verhalten. Das halte ich für einen Grundfehler. Ich bin gespannt, zu welcher Auffassung diesbezüglich der Rechnungshof kommt.

Die Gesetzeslage hätte leicht ausgereicht, die Verhandlungen so zu führen. Man hat ja bei anderen Banken gesehen, dass es gelungen ist. Und ob Raiffeisen und die Erste Bank von vornherein so viel besser sind, wird sich auch noch herausstellen. Von dort kommt, glaube ich, zu Recht sehr viel Unbehagen, was die Ausführung dieses ganzen Bankenpaketes betroffen hat.

Im Teil 1 hätte ich durchaus dem Abgeordneten Bartenstein recht gegeben, im Teil 2 muss man wohl dem nicht so präzise formulierten, aber immerhin geäußerten Unbeha­gen des Abgeordneten Zanger folgen. Das ist da, glaube ich, die Auflösung. Aber am Schluss – und das ist das Gute an der Sache – werden wir jetzt eine Rechnungshof­prüfung in die Wege leiten, die all diese Aspekte beleuchten kann.

Der Rechnungshof kann nach wie vor nicht in die Banken hineingehen, aber er kann über die Notenbank, die FIMBAG, die ÖIAG, die Finanzmarktaufsicht und vor allem über die Prüfung des Finanzministeriums selbst, das ja hauptverantwortlich ist, ent­sprechende Rückschlüsse ziehen und Empfehlungen abgeben, was es hier mit diesem Bankenpaket auf sich hat. Ich sehe es vorläufig nicht als großen Nachteil, dass man bei den Banken nicht überall in jedes Einzelgeschäft hineinleuchten kann. Sollte das da oder dort für die Grundfrage, die zu klären ist, notwendig sein, wird der Rechnungs-
hof das dann in seinem Bericht und vor allem in seiner mündlichen Auseinanderset­zung mit dem Rechnungshofausschuss auf den Tisch legen können. Vielleicht müssen wir dann tatsächlich noch nachschärfen und auch da eine Kompetenzänderung vor­nehmen, was die Möglichkeiten des Rechnungshofs betrifft. So einfach würde ich das sehen.

Jetzt ist es allerdings ein ganz großer Fortschritt. Ich nehme an, dass die Freiheitlichen letztendlich zustimmen werden – wie vorher auch, das ist uns ja nicht entgangen. Ich glaube, es wäre ein ganz großes und wichtiges Signal – der Rechnungshofpräsident wird Ihnen das bestätigen –, wenn der Nationalrat diese Sonderprüfung einstimmig be­schließt und damit ein ganz klares Zeichen gibt, dass es ihm nicht wurst ist, wie diese 100 Milliarden € tatsächlich verwendet wurden.

Deshalb möchte ich zum Schluss noch eine Mitteilung machen – es ist ja ein sehr um­fassendes Paket; damit niemand enttäuscht ist und das in seinem Wahlkreis erklären kann –: Es wird noch weitere Gespräche und Verhandlungen mit dem Rechnungshof­präsidenten brauchen. Wir wickeln das am besten über die Rechnungshofausschuss-Fraktionsführer und mit mir als Vorsitzendem ab, so wäre es angedacht, weil diese Prüfaufträge im Detail Spezifizierungen brauchen – damit wir als Auftraggeber danach nicht enttäuscht sind.

 


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