Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 82

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Diese Gespräche wird es geben, bis hin zur Frage, was der optimale Prüfzeitraum ist. Es kann durchaus sein, dass wir zur Auffassung gelangen, dass es gescheiter ist, erst im ersten Quartal nächsten Jahres zu starten und nicht gleich, weil dann ein besser zu überprüfender Zeitraum vorhanden ist.

Wir werden Sie darüber auf dem Laufenden halten, damit Sie das in Ihrem Wahlkreis entsprechend vertreten können. Der Hauptpunkt ist aber, dass jetzt der Grundstein da­für gelegt wird, dass überhaupt geprüft werden kann – und das ist ein großer Fort­schritt! (Beifall bei den Grünen.)

13.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte.

 


13.51.08

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist schon auffallend, dass heute noch niemand über den Wahlausgang in Vorarlberg gesprochen hat. (Ruf bei der ÖVP: Aber Sie werden das tun! – Abg. Mag. Hakl: Endlich!)

Ich persönlich möchte schon sagen, dass ich meinen Parteifreunden von der FPÖ in Vorarlberg zum Wahlausgang ganz herzlich gratuliere. (Beifall bei der FPÖ.) Dass die­ser Wahlausgang so verlaufen ist, verdankt man mutigen Wählern und mündigen Bür­gern. Dafür möchte ich mich ganz, ganz herzlich bedanken.

Zur Rechnungshof-Gebarungsprüfung: Meine Damen und Herren, ich frage, ob es nicht selbstverständlich sein sollte, dass der Rechnungshof überall dort prüfen kann, wo hohe Steuermittel zum Einsatz kommen, wie zum Beispiel beim Banken-Hilfspaket, beim Skylink-Projekt, aber auch dort, wo Steuergeld verspekuliert beziehungsweise in großen Beträgen verwirtschaftet wird – wie in so manchen österreichischen Gemein­den oder Finanzagenturen; es gibt viele Beispiele, man braucht nur hinzugreifen und hat schon eines in der Hand.

Aus meiner Sicht ist das eine Selbstverständlichkeit! Ich kann überhaupt nicht nach­vollziehen, dass man da in einem Gegengeschäft – man sagt auch „Kuhhandel“ dazu – Rechnungshofprüfung gegen Verlust des Bankgeheimnisses getauscht hat. Das ver­stehe ich nicht! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Scheibner: Seid ihr jetzt dafür oder dage­gen?)

Wir stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf natürlich zu, weil es besser ist, wenn der Rechnungshof in dieser Breite prüfen kann, als wenn gar keine Prüfung möglich ist. Wir stimmen auch deshalb zu, weil dieser Gesetzentwurf Teilen eines Entschließungs­antrages der Freiheitlichen Partei entspricht, den wir am 17. Februar 2009 eingebracht haben.

Der Gesetzentwurf geht uns jedoch zu wenig weit, deshalb bringe ich heute folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradauer, Zanger, DDr. Königshofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Reform des Bankenrettungspakets

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage zur Ände­rung des Bankenrettungspakets dem Nationalrat zuzuleiten, die unter anderem die fol­genden Punkte sicherstellt:

Vergabe von Staatskrediten für österreichische Banken nur unter der Voraussetzung einer verpflichtenden Bilanzkontrolle durch den Rechnungshof;

 


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