13.42
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Vielleicht sollten wir uns noch einmal vergegenwärtigen, was das sogenannte Bankenpaket ist. Ich habe nicht das Gefühl, dass alle Abgeordneten genau Bescheid wissen, wie das gegliedert ist. Manche haben ja die Gnade, damals gerade noch nicht angelobt gewesen zu sein. Mich wundert ja, dass Kollege Grosz heute nicht überhaupt gegen das Bankenpaket als solches gewettert hat.
Man muss auseinanderhalten, was dort sinnvoll ist und was dort vielleicht nicht vergeigt wurde, aber jedenfalls unter sehr rudimentären Bedingungen via Verordnung beziehungsweise Vertragsverhandlung zur Anwendung gekommen ist.
Erinnern wir uns: Dieses Bankenpaket besteht aus mehreren Artikeln. Unter anderem geht es um Haftungsübernahmen, im zweiten Teil geht es um Eigenkapitalstärkungen, das war ja gerade der Disput zwischen den Abgeordneten Zanger und Bartenstein. Es ging im Übrigen auch um die Einlagensicherung. Alles in einem Paket. Ich möchte mich zunächst auf die zwei Hauptpunkte Haftung und Eigenkapitalfragen beschränken.
Haftungen: Dazu muss man sagen, dass das Geld dann – und nur dann – schlagend wird, wenn die Haftung fällig wird, bis dorthin gibt es ein Haftungsentgelt. So weit, so gut, die Grundkonstruktion ist da sicher nicht falsch. Wir haben dann auch gesehen, dass das gar nicht im angedachten Ausmaß gebraucht wird, es war ja ein Schutzschirm. Deshalb war es, glaube ich, vernünftig, genau von dieser Stelle die 10 Milliarden € für die Industriehaftungen, wenn man so will, „wegzubuchen“.
Dass man dort wieder zu wenig Auflagen gemacht hat, hat dazu geführt, dass einzelne Abgeordnete und Fraktionen dem dann wieder nicht zugestimmt haben; aber es war grundvernünftig, das dort wegzunehmen, weil wir schon erkennen konnten, dass der Schirm in dieser Größe zumindest vorläufig nicht gebraucht wurde.
Zur Rolle des Rechnungshofes: Was ist da zu prüfen? – Zu prüfen wird sein, ob und inwieweit die Entgeltzuschreibungen dieser Haftungsentgelte genau der Situation entsprochen haben und was das Gesetz tatsächlich für Möglichkeiten dafür hergibt. Das Gesetz selbst wird der Rechnungshof auch nur insofern hinterfragen können, als er uns Empfehlungen abgibt, dass wir da und dort – da es bei der Umsetzung große Probleme gegeben hätte – etwas ändern sollten. Sonst wird es darum gehen, zu schauen, ob die Exekutive, sprich: im Wesentlichen das Finanzministerium – im Übrigen in Einheit mit dem Bundeskanzleramt –, das so umgesetzt hat.
Aber ich sehe bei diesem Haftungsteil, wie gesagt, gar nicht das größere Problem; doch ist das ohnehin nur eine Vermutung, es soll ja alles geprüft werden, das ist jedenfalls die Intention des Antrages.
Zweiter Punkt: Eigenkapitalstärkung. – Ja, so wäre es. Artikel 2 beschäftigt sich jedenfalls im Wesentlichen damit, mit anderen Dingen auch. Dort wird es natürlich schon interessanter, wenn es darum geht, dass bestimmte Banken diese Eigenkapitalstärkung bekommen haben, aber genau und ausgerechnet nur als Partizipationskapital. Was heißt das? – Kein entsprechendes Mitspracherecht. Und dann, wenn Nullmeldungen oder Verluste in der Bilanz stehen, gibt es auch keine Rückzahlungen an den Staat.
Deshalb ist der Begriff „Zinsen“ falsch. Die Freiheitlichen haben jetzt dauernd moniert und gefragt, warum es keine Zinsen gebe. – Deshalb wurde es ja genau so gemacht. Das halte ich an sich für gescheit. Man kann nicht von jemandem, der eigentlich gestützt werden soll, wie den Banken, verlangen, dass er im Verlustfall auch noch etwas zahlt. So können wir gleich das ganze Bankenpaket wegschmeißen; dafür bin ich nicht.
Das Unglück ist erstens das Partizipationskapital. Es gibt allerdings, zweitens, ein ganz anderes Problem: Warum wurde und wird in solch einem Fall – und das ist noch
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