Eine völlige Sozialisierung der Verluste - und in guten Jahren eine völlige Privatisierung der Gewinne - ist nicht im Sinne eines freiheitlich demokratischen Staatsverständnisses. Die Banken haben sich für die zur Verfügung gestellten astronomischen Summen entsprechend zu verhalten.
Im Interesse Österreichs, seiner Bürger und seiner Volkswirtschaft stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat möge beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage zur Änderung des Bankenrettungspakets dem Nationalrat zuzuleiten, die unter anderem die folgenden Punkte sicherstellt:
Vergabe von Staatskrediten für österreichische Banken nur unter der Voraussetzung einer verpflichtenden Bilanzkontrolle durch den Rechnungshof;
Verbot, Staatskredite zum Stopfen der Spektulationslöcher im Osten oder an anderen Spekulationsschauplätzen zu verwenden;
Zweckbindung der Staatskredite zur Stärkung des österreichischen Binnenmarktes und zur Erleichterung von Kreditvergaben in Österreich;
Deckelung der Managergehälter in Höhe des Einkommens des Bundeskanzlers;
Verlust des Abfertigungsanspruches für verantwortliche Bankmanager bei deren Rücktritt aufgrund von Spekulationsversagen;
Übernahme von Eigentumsrechten an Banken durch den Staat sowie Kontrolle solcher Banken durch staatlich gestellte Aufsichtsräte.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.
13.56
Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Zu meinem Vorredner: Das Bankgeheimnis ist nicht Geschichte, und Sie brauchen hier Ihr Abstimmungsverhalten nicht schönzureden, Kollege Gradauer von der FPÖ! (Abg. Gradauer: Selbstverständlich ist das Geschichte!) – Nein, das ist nicht Geschichte! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Nun zum aktuellen Tagesordnungspunkt: Die Regierung hat endlich einmal erkannt, dass auch sie bei vernünftigen Vorschlägen der Opposition nachgeben muss. Diese Vorschläge sind nämlich schon lange auf dem Tisch gelegen, nur haben sie die Regierungsparteien bis dato verweigert. Die Bundesregierung hat sich bis jetzt stur gestellt. Erst die „Graue Liste“ hat hier anscheinend zu einem Umdenken geführt. Vor allem aber ist es dem Verhandlungsgeschick unseres Klub- und Parteiobmannes Seppi Bucher zu verdanken (Beifall beim BZÖ), dass wir heute hier über diesen Antrag diskutieren und ihn auch beschließen werden.
Die Prüfung wird nicht umgehend erfolgen können. Sobald der Antrag beschlossen ist, wird Präsident Moser mit den fünf Parteienvertretern ein Prüfkonzept festlegen und dieses in weiterer Folge zur Prüfung führen. Dieser Antrag ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es muss allerdings mehr ins Detail gegangen werden.
Geprüft werden soll die Erfüllung aller abgeschlossenen Verträge, vor allem hinsichtlich der Kreditversorgung der Wirtschaft. Das ist sehr gut, denn über diverse Verträge erfährt man nie etwas. Ich darf in diesem Zusammenhang an den Konsulentenvertrag
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