Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 123

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Zu den Fragen 6 und 7:

Natürlich ist es die Aufgabe eines Bundesministers für Gesundheit, die Sicherung und Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung und des Gesundheitssys­tems voranzutreiben. Ich bekenne mich dazu und habe es auch immer getan. Ich darf Sie daran erinnern, wo die Gesundheitspolitik vor meinem Amtsantritt gestanden ist. Ich habe von der Stunde null an begonnen, den Dialog mit der Ärzteschaft wiederher­zustellen. (Abg. Mag. Stadler: Stunde null!) Und es ist gelungen, eine Kostendämp­fung von rund 1,7 Milliarden € bis 2013 in Angriff zu nehmen.

Es geht um Teilentschuldung, es geht um Steuerung mit Hilfe des Kassenstruktur­fonds. Und was auch ganz entscheidend ist: Ärztekammer und Hauptverband haben sich geeinigt, einen verbindlichen Kriterienkatalog für Honorarabschlüsse zustande zu bringen. Ich denke, es ist eine hohe Herausforderung, im Eigen- und Vollkostenbereich versorgungswirksam die richtigen Leistungen zu den Patientinnen und Patienten zu bringen. Diesen Weg werde ich weiterführen, weil es mir darum geht, Politik für die Menschen zu machen.

Zur Frage 9:

Diese Fragestellung führt in die Irre. Es ist ein Grundkonsens dieser Bundesregierung, dass es zu keinen nachhaltigen Steuer- oder Beitragserhöhungen kommen wird. Es gibt daher auch keinen Vorschlag aus dem Gesundheitsministerium für Beitragserhö­hungen oder eine Mehrbelastung für die Versicherten in der sozialen Krankenversiche­rung.

Zur Frage 10:

Diese Frage 10 geht von einem falschen Informationsstand aus. Die Grundlage für die integrierte stationäre und ambulante Planung des Gesundheitswesens bildet der in den Jahren 2005 und 2006 von der Bundesgesundheitskommission beschlossene Österrei­chische Strukturplan Gesundheit. Dieser ÖSG wurde bereits im Jahr 2009 einer ersten Revision unterzogen. Der Schwerpunkt liegt zurzeit auf der Planung des ambulanten Bereiches. In fast allen Landesgesundheitsplattformen wurden die Regionalen Struk­turpläne Gesundheit abgestimmt. Die für die Krankenanstalten relevanten Teile der RSGs wurden zum Großteil in Form von Verordnungen erlassen.

Zur Frage 11:

Worum geht es? – Ich halte fest am Bekenntnis der Bundesregierung, die solidarische Finanzierung des österreichischen Gesundheitswesens zu sichern. Der Hauptverband muss am nun vorgelegten Kostendämpfungsvolumen und verbindlichen Kostendämp­fungspfad arbeiten und diesen auch umsetzen. Das haben wir in Salzburg sehr klar ge­macht.

Ziel ist, die Entschuldung der Gebietskrankenkassen sowie eine ausgeglichene Geba­rung der Gebietskrankenkassen bis zum Ende der Legislaturperiode zu erreichen. Die Bundesregierung ist durch die bisher gesetzten Maßnahmen auf dem besten Wege, das auch zustande zu bringen.

Es ist meine Aufgabe, in jährlichen Verhandlungen mit dem Bundesminister für Finan­zen über die Dotierung des Kassenstrukturfonds in adäquater Höhe zu sprechen. Ich habe das für 2010 bereits getan. Für 2011 und die Folgejahre wird das Thema in den Budgetverhandlungen sein.

Wir haben die e-Medikation so weit eingeführt, dass es einen einstimmigen Beschluss aller Beteiligten in der Bundesgesundheitskommission gibt. Die Ärztekammer, die Apo­thekerkammer, die Krankenanstalten und auch die Sozialversicherungsträger haben sich gemeinsam dazu bekannt, die e-Medikation auch einzuführen.

 


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