Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 124

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Hinsichtlich der Spitalsfinanzierung geht es darum, die Effizienzpotentiale zu analysie­ren und geeignete Maßnahmen zu entwickeln, zum Beispiel über sektorenübergreifen­de Finanzierungsmodelle, die wir bereits in Angriff genommen haben.

Und natürlich bleiben Finanzausgleichsverhandlungen betreffend die Spitalsfinanzie­rung nicht aus.

Zu den Fragen 12 und 13:

Die Prognose zur Finanzierung des Gesundheitssystems für die Jahre 2013 bis 2025 wird, wenn Sie einen Hauch von Solidarität in sich tragen, nur von der Fortschreibung der Entwicklung der letzten Jahre ausgehen.

In den letzten zehn Jahren ist der Anteil der Aufwendungen für das Gesundheitssys­tem, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, stabil geblieben, und das ist die einzig rele­vante Zielgröße.

Zur Frage 14:

Ich darf nochmals auf die von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen hinweisen. Erstens: zur kurzfristigen Sanierung der Liquidität der einzelnen Gebietskrankenkassen Einmalbetrag von 45 Millionen € für die Gebietskrankenkasse im Jahr 2009, Auflösung der gebundenen Rücklage im Ausgleichsfonds, das war der Katastrophenfonds des Ausgleichsfonds, rund 42 Millionen €, Aufteilung an die Gebietskrankenkasse. Die Hö­he der GSBG-Mittel wurde beibehalten.

Zweitens: mittelfristige und langfristige Sanierung oder Sicherung der ausgeglichenen Gebarung, Errichtung des Kassenstrukturfonds mit dem Geschäftsjahr 2010 und das Sanierungspaket des Hauptverbandes.

Als dritter Punkt die Entschuldung der Gebietskrankenkassen, die in den Jahren 2010, 2011 und 2012 in der Höhe von jeweils 150 Millionen € bei der Bundesfinanzierungs­agentur stattfinden wird.

Zur Frage 15:

Dem BZÖ dürfte entgangen sein, dass es bei der Klausur in Salzburg einen gemeinsa­men Regierungsbeschluss gab, der von Bundeskanzler Werner Faymann und Vize­kanzler Josef Pröll präsentiert wurde. Klar ist, dass die Auszahlung von 100 Millionen € des Kassenstrukturfonds für 2010 an die Erreichung der konkret vorgeschriebenen Sparziele gebunden ist. Die Teilentschuldung von dreimal 150 Millionen € ist freigege­ben in Verknüpfung und auf Basis des gesamten Sanierungskonzeptes des Hauptver­bandes.

Zur Frage 16:

Der sogenannte Katastrophenfonds – eigentlich handelt es sich dabei um eine gebun­dene Rücklage im Rahmen des Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen – wurde nicht durch Steuermittel gespeist, sondern ist durch Beiträge der Versicherten gespeist. Die Stärkung und Verbesserung des Leitgedankens oder der Qualität des Führungs­personals waren nicht Ziel der getroffenen Verteilungsregelung. Eine solidarische Hal­tung – und darum geht es bei einem Ausgleichsfonds, wenn einer in Zahlungsschwie­rigkeiten ist und dieser in Zahlungsschwierigkeiten befindlichen Kasse geholfen wird – hat das Potential, den Leistungswillen und den Leitungswillen einer Institution auch zu stärken.

Zur Frage 17:

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger spiegelt als Dachor­ganisation aller gesetzlichen Sozialversicherungsträger die durch die Sozialpartner ge­tragene Struktur der Selbstverwaltung wider. Daher sind das die geeigneten und beru-


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