Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 125

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fenen Organisationen, um im niedergelassenen Bereich die Weichen für effiziente und effektive Strukturen zu stellen. Dies kann nur dann gelingen, wenn die einzelnen Versi­cherungsträger in gemeinsamer Verantwortung handeln, indem sie Ziele definieren, bereit sind, sich einem Benchmarking zu unterziehen, und auch die Verantwortung für das Ergebnis beim jeweiligen Versicherungsträger verbleibt. Für den stationären Be­reich hat der Hauptverband keine Verantwortung, sie liegt bei den Ländern, und des­halb ist auch kein Auftrag an den Hauptverband ergangen.

Zur Frage 18:

Ich habe immer gesagt, dass ich zum Rechungshof stehe, und zwar zu seinen Aufga­ben, wie sie im Artikel 121 B-VG vorgesehen sind. In diesem Rahmen gab es auch in der Vergangenheit immer wieder sehr, sehr konstruktive Gespräche und einen Gedan­kenaustausch mit meinem Ressort und dem Rechnungshof, und wir kommen durchaus zu übereinstimmenden Lösungsansätzen. So darf ich zum Beispiel an den Gedanken des früheren Rechnungshofpräsidenten Fiedler erinnern, der im Rahmen der Arbeiten im Verfassungskonvent Veränderungen der Kompetenzen auf dem Gebiet des Ge­sundheitswesens vorgeschlagen hat, die allerdings auch nicht 2003, als der Konvent eingesetzt wurde, und 2007, als meine Partei wieder Regierungsverantwortung über­nahm, Verwirklichung fanden.

Zur Frage 19:

In der Gesundheitspolitik, insbesondere für die Patientinnen und Patienten, zählen nicht nur Meinungen, sondern Ergebnisse. In diesem Zusammenhang darf ich auf die Ausführungen zu Beginn meiner Anfragebeantwortung verweisen und auf das, was die Regierung alles unternimmt. Es geht um die Absicherung der Gesundheitsversorgung auch in der Zukunft. Ich habe schon darauf hingewiesen, 80 Prozent der Bevölkerung sagen, wir haben ein gutes Papier vorgelegt bekommen.

Zur Frage 20:

Es geht um die neue Grippe. Aufgrund internationaler Erkenntnisse haben wir Zielgrup­pen zur Impfung gegen das Influenza-A-Virus H1N1 festgelegt. Es ist zuerst das Ge­sundheitspersonal, um bereits kranke und damit gefährdete PatientInnen vor Infektio­nen zu schützen. Dann sollen Menschen bis zum 49. Lebensjahr mit bestimmten chro­nischen Grunderkrankungen, die zu einer Risikogruppe gehören, geimpft werden. Es ist ausreichend Impfstoff zur Verfügung. Sobald dieser Impfstoff in Österreich zugelas­sen ist, können wir diesen Zielgruppen die Impfung auch empfehlen. Die unmittelbare Beratung muss durch den Hausarzt oder durch den Impfarzt speziell für die betroffene Person erfolgen.

Zur Frage 21:

In Österreich wird ausschließlich ein Impfstoff zum Einsatz kommen, der weder Adju­vantien, also Wirkungsverstärker, noch Konservierungsmittel oder Nanopartikel enthält. Das war auch die Grundlage für meine Entscheidung für diesen Impfstoff.

Zur Frage 22:

Die Frage zeigt, dass die Anfragesteller die Kostenentwicklung im Arzneimittelbereich für 2009 nicht kennen. Wir gehen im heurigen Jahr im Sozialversicherungsbereich be­reits um den Umsatzsteuereffekt bereinigt von einer Kostensteigerung von knapp 1,8 Prozent aus. Das ist der niedrigste Wert seit vielen Jahren. Die Diskussion um das Kassenpaket hat bereits ihre Früchte getragen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Frage 23:

Ich habe es schon angesprochen, beim wichtigen Projekt e-Medikation habe ich mich persönlich dafür eingesetzt, dass die Spitäler von Beginn an und zusätzlich zu den nie-


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