Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 149

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Zweifellos ist das, was Dr. Rasinger gesagt hat, dass man nämlich bei einer Gesund­heitsreform sehr vorsichtig vorgehen und auch zur Kenntnis nehmen muss, dass wir über ein gutes Gesundheitssystem in Österreich verfügen, vollkommen richtig. Tatsa­che ist aber auch, dass man, wenn man eine Reform angeht – und es ist klug, jetzt die richtigen Maßnahmen zu setzen –, diese nicht umsetzen kann, ohne die Bundesländer einzubinden, ohne die Kammern einzubinden, ohne die Interessenvertretungen einzu­binden.

Und hier, meine Damen und Herren, wird das große Problem für diese Bundesregie­rung entstehen, denn: Sie wissen ganz genau, dass Sie, wenn es um Reformvorhaben geht, die den Menschen zugute kommen, mit Sicherheit die notwendige Mehrheit hier im Hause erreichen würden – ja Sie würden sogar die notwendige Zweidrittelmehrheit erreichen, um hier Verfassungsgesetze zu verabschieden, falls die Bundesländer oder Interessenvertretungen den Plänen nicht zustimmen würden. Realpolitisch ist das frei­lich nicht der Fall, weil die Landeshauptleute, oder in einigen Fällen die Landsobmän­ner der Parteien, in dieser Funktion immer auch im Bundesvorstand vertreten sind und es sich keine Partei leisten kann, mächtige Landeshauptleute im Bundesvorstand ge­gen sich zu wissen. Daher wird es jetzt an Ihnen liegen, wenn es darum geht, eine Ge­sundheitsreform umzusetzen, auch die Bundesländer davon zu überzeugen, dass die Maßnahmen, die Sie planen, die richtigen sind.

Genau in diesem Bereich, den wir heute besprechen, im Gesundheitswesen, ist es so, dass der zuständige Minister ganz besonders wenig an Möglichkeiten hat, wenn es um die Reform geht. Das müssen wir uns leider eingestehen. Daher ist er auch nicht der richtige Adressat für einen Misstrauensantrag. Er ist in seinen Möglichkeiten, die er re­alpolitisch hat, sehr, sehr beschränkt und für vieles, was Sie ihm heute auch zum Vor­wurf gemacht haben, nicht verantwortlich. So gesehen glaube ich auch, dass es so ist, dass er einfach den Wohnsitz im falschen Bundesland hat und sich genau deswegen heute mit einem Misstrauensantrag konfrontiert sieht.

Das Wichtigste, was wir vornehmen müssen, wenn wir unser Gesundheitssystem oder die Finanzierung des Gesundheitssystems reformieren wollen, ist, eine Finanzierung aus einem Topf sicherzustellen. Es kann doch nicht sein, wenn beispielsweise ein Krebspatient aus dem Krankenhaus entlassen wird und zu Hause vom Hausarzt weiter betreut wird, dass sich dann natürlich die Krankenkasse wehrt, weil dieser Krebspatient in dem Moment, wo er vom Hausarzt betreut wird, ja den Krankenkassen auf der sprichwörtlichen Tasche liegt – und dies, obwohl erstens eine Weiterbetreuung im Krankenhaus gar nicht notwendig wäre und zweitens wir auch wissen müssen, dass die Betreuung zu Hause beim Hausarzt wesentlich günstiger erfolgen kann als im Krankenhaus. Deswegen brauchen wir diese Finanzierung aus einem Topf. Und eine echte Reform, die auch Lob verdient, muss diese Finanzierung aus einem Topf sicher­stellen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Vorrangiges Ziel einer Gesundheitsreform kann es nicht sein, bei den Gesundheitsaus­gaben zu sparen. Wir haben gehört, dass wir die Ausgaben in diesem Bereich etwa um 5 Prozent pro Jahr erhöhen, das hat Dr. Karlsböck ausgeführt. Das heißt, die Ausga­benerhöhung, die Steigerung ist hier größer als die Veränderung beim Bruttoinlands­produkt – in diesen Zeiten sowieso, aber auch in Zeiten eines normalen Wirtschafts­wachstums. Das heißt, die Ausgaben erhöhen sich, und wenn wir eine Reform ange­hen, dann müssen wir versuchen, die internen Reibungsverluste hintanzuhalten, die wir mit diesen Finanzierungssystemen aus verschiedenen Töpfen haben.

3 Milliarden €, meine Damen und Herren, verlieren wir durch diese internen Reibungs­verluste im System. Das ist Geld, das bei den Patienten wesentlich besser aufgehoben wäre. Wir müssten heute nicht über Selbstbehalte reden, wenn wir die interne Organi-


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