Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 239

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Soziales und Konsumentenschutz (III-27/240 d.B.), in der 37. Sitzung des Nationalra­tes am 23. September 2009

Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit Rechten ausgestattet werden und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden. Ziel unterstützender Betreuung muss die Integration und ein möglichst selbst­bestimmtes Leben sein.

Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaates. Ohne das Freimachen von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen. Die Finanzie­rung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kos­ten der Pfleger und Betreuer. Wenn die Finanzierung von Pflegenden und Betreuenden nicht solidarisch erfolgt und das Risiko weiter überwiegend privat getragen werden muss, kann die Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft werden.

Im Jahr 2005 wurden in Österreich 3,046 Mrd. Euro oder 1,2 % des BIP für Langzeit­pflege aufgewendet. Trotz steigender Zahl an Pflegegeldbeziehern hält sich aufgrund ausgebliebener Inflationsanpassungen des Pflegegeldes seit 1997 die Ausgabenquote für Langzeitpflege auf konstantem Niveau. Dies natürlich auf Kosten der betroffenen Pflegebedürftigen und der Angehörigen. Zum Vergleich: Die Ausgaben für Pflege be­tragen in Dänemark 2,8 % des BIP.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich alle erforderlichen Schritte zu setzen, um das Pflegegeld so anzupassen, dass es inflationsbereinigt dem Wert bei dessen Einführung im Jahr 1993 entspricht. In Zukunft soll zudem eine jährliche Index­anpassung des Pflegegeldes sichergestellt werden.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


21.32.25

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesem Sozialbericht erfährt man, dass 1 170 000 Menschen in Österreich ein Ein­kommen unter der Armutsgefährdungsschwelle haben. – Herr Sozialsprecher Wögin­ger, wie hoch ist die Armutsgefährdungsschwelle in Österreich derzeit? (Abg. Steibl: Wir haben keine Fragestunde!) Weiß die ÖVP, wie hoch die Armutsgefährdungs­schwelle ist? Nein? Niemand? (Abg. Hornek: Wissen Sie es auch?) Es sind derzeit 910 €! 910 € – das wäre ein Betrag für eine Mindestsicherung, wie wir Grünen uns das vorstellen. (Beifall bei den Grünen.) Das würde den Menschen wirklich helfen, Herr Ab­geordneter und Sozialsprecher Wöginger! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hornek.) Aber es ist leider anders gekommen; es ist auch anders gekommen, als in Ihrem So­zialbericht angekündigt, Kollege Öllinger hat das schon erläutert.

Sicher, Herr Minister Hundstorfer, das, was jetzt vorliegt, ist ein wichtiger, ist ein erster Schritt, aber man kann damit definitiv noch nicht zufrieden sein, denn 733 € im Monat, zwölf Mal im Jahr ausbezahlt, sind, wenn man auf die Jahressumme schaut, nun ein-


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