Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 274

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Es hat auch Gespräche gegeben, aber leider ist es zu keiner Einigung gekommen. Ich denke mir, ein neuerlicher Anlauf eröffnet neue Diskussionsmöglichkeiten. Ich hoffe auf eine positive Bearbeitung im Ausschuss und freue mich auch auf die Diskussion. (Bei­fall bei der SPÖ.)

23.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hüb­ner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


23.40.24

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Öllinger, auch ich freue mich auf die Diskus­sion. Angesichts Ihres Vergleiches der von Ihnen angezogenen Problematik Opferfür­sorgegesetz mit dem Pflegegeld fällt mir ein Ausspruch des früheren Ministerpräsiden­ten Späth von Baden-Württemberg ein, der gesagt hat: Politiker stehen in einem stän­digen Verdrängungswettbewerb, allerdings nicht gegeneinander, sondern gemeinsam gegen die Wirklichkeit.

Anders kann ich das nicht einschätzen. Darf ich Sie einladen, mit mir einmal kurz das Opferfürsorgegesetz, den Kreis der damit geschützten Personen, durchzugehen? – Vergleichen Sie das dann selbst mit den Fällen von Pflegegeldempfängern.

Das Opferfürsorgegesetz stammt aus dem Jahr 1947 und gilt für alle, die damals be­troffen waren, noch heute. Diese Leute beziehen also Leistungen nach diesem Gesetz mehr als 50 Jahre geschützt. Opfer in diesem Sinn sind unter anderem Leute, die drei Monate Freiheitsentzug während des Nationalsozialismus erlitten haben, sechs Mona­te Freiheitsbeschränkung wie etwas Hausarrest, Leute, die dreieinhalb Jahre ihre Stu­dien unterbrechen mussten, aber auch Leute, die etwa sechs Monate den Judenstern tragen mussten.

Das alles sind tragische Dinge; auch wenn ich drei Monate meiner Freiheit beraubt bin, ist das tragisch. Aber das mit der Problematik des Pflegegeldempfängers zu verglei­chen, ist doch ein bisschen hart, muss ich sagen, vor allem, wenn man bedenkt, was in diesem Opferfürsorgegesetz, das inzwischen 21-mal durch Novellen auch zugunsten der Opfer erweitert worden ist, alles zugesprochen wird. Da gibt es zum Beispiel § 6: Vorrang für Bewerbungen, Berechtigungen, öffentliche Posten, Wohnungen und Klein­gärten. Das ist heute noch gültig.

Dann gibt es natürlich die Rentenfürsorge. Hier bekommen Sie, wenn Sie alleinstehend sind, valorisiert eine Rente von derzeit 1 002,70 €, oder von 1 375,60 €, wenn Sie ver­heiratet sind. (Abg. Öllinger: Das sind nur wenige, das wissen Sie!) Die bekommen Sie seit 1947, wenn Sie ein Opfer oder ein Angehöriger, einschließlich von Kindern des Opfers, sind, die bekommen Sie einfach bis heute. Sie bekommen aber auch freie Heil­behandlung nach den österreichischen Standards, auch wenn Sie im Ausland leben, und so weiter.

Da es genügt, dass Sie sechs Monate in Ihrer Freiheit beschränkt waren, und Leute, die nach diesem Gesetz ... (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Lesen Sie das Gesetz, und dann diskutieren wir weiter. – Leute, die nach diesem Gesetz geschützte Opfer sind, sind auch Anspruchsberechtigte nach vielen anderen Fonds, Einrichtungen und Gesetzen. Insgesamt haben wir seit 1947 (Abg. Öllinger: Ist Ihnen das heute zu viel?) nicht weniger als neun Rückstellungsgesetze und 21 Entschädigungsgesetze mit je­weils anderen, steigenden Anspruchsgrundlagen beschlossen.

Ich lade daher alle ein, bevor wir hier einfach sagen: Das muss sein, das ist eine Pflicht, das ist eine moralische Verpflichtung!, zu vergleichen: Was ist sozialer Stan­dard in Österreich, und was wollen Sie? – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

23.43

 


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