Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 275

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dolinschek gelangt nun zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 1 Minute. – Bitte.

 


23.43.39

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Nicht nur der Freibetrag für die Leistungen nach dem Opfer­fürsorgegesetz soll angepasst werden, sondern auch jener für außergewöhnliche Be­lastungen. Das ist seit Jahren nicht angepasst worden, und auch dort sollte der Pau­schalbetrag erhöht werden. (Beifall beim BZÖ.)

23.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 664/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

23.44.15 13. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Zentralen Staatsan­waltschaft zur Verfolgung von Korruption (GZ 1 St 126/09s) um Zustimmung
zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger (324 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 4 Minuten. – Bitte.

 


23.44.43

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Beim gegenständlichen Antrag geht es um ein Ersuchen um Auslieferung ge­mäß Artikel 57 Abs. 3 B-VG. Seit 1979 ist die außerberufliche Immunität auf Delikte eingeschränkt, die im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten stehen, und wenn ein Zusammenhang besteht, muss eben das Parlament entschei­den, ob ausgeliefert wird oder nicht. Es geht um einen Bespitzelungsvorwurf der FPÖ gegen die Grünen; konkret wurde Abgeordneter zum Nationalrat Karl Öllinger genannt.

Vom Parlament wurde die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschlossen. Mit dieser Einsetzung des Untersuchungsausschusses wurde auch von der bisherigen Praxis, nicht auszuliefern, wenn ein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit be­steht, abgegangen. Dieser Beschluss im Immunitätsausschuss wurde im Übrigen ein­stimmig gefasst. Ziel ist immer ein gemeinsames Vorgehen in diesen Angelegenheiten.

Es gibt auch einen entsprechenden Arbeitsausschuss unter der Führung der Ersten Präsidentin mit den Fraktionen. Hier soll über eine gemeinsame zukünftige Vorgangs­weise betreffend Handhabung der Immunität, auch unter Zugrundelegung der Erfah­rungen mit dem derzeitigen Untersuchungsausschuss, beraten werden. Ich halte diese Vorgangsweise für notwendig und vernünftig. (Beifall bei der ÖVP.)

23.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Neubauer zu Wort. Redezeit: 3 Minuten; das ist im Übrigen die Gesamtrestredezeit. – Bitte.

 


23.46.22

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss hat einstimmig die Meinung vertreten, dass die


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