Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 277

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Brosz zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 5 Minuten. – Bitte.

 


23.50.24

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Ja, ich könnte es mir jetzt auch so leicht machen wie Herr Kollege Neubauer und eine inhaltliche Debatte führen. Das ist nur nicht der Sinn des Immunitätsrechts, so wie wir es ausgelegt haben, weil ja auch immer Klarheit darüber geherrscht hat, dass der Nationalrat in diesen Fällen keine in­haltliche Wertung führt, auch keine juristische Wertung führt, sondern sich mit Ausliefe­rungsbegehren auseinandersetzt.

In dem Zusammenhang ist es mir schon wichtig, den Sukkus dieser Geschichte noch einmal darzustellen. Ich versuche dabei, vom konkreten Fall Öllinger ziemlich zu ab­strahieren und nur die Struktur, die dahintersteht, für alle möglicherweise nachvollzieh­bar zu machen und die Problematik aus unserer Sicht zu schildern. Ich sage gleich vor­weg, die grüne Fraktion wird diesem Auslieferungsbegehren mit großer Mehrheit zu­stimmen. Allerdings scheint mir die Struktur, die dahintersteht, deutlich problematisch zu sein, und sie ist auch für die weitere Vorgangsweise durchaus zu überdenken.

Was ist passiert? – Es gibt einen Vorwurf gegen einen Abgeordneten. Ich lasse jetzt den speziellen Fall, dass es um zwei Parteien oder zwei Fraktionen dieses Hauses geht, weg. Das kann genauso in einem Fall auftreten, in dem Informationen an einen Abgeordneten kommen, die aus dem Bereich der Verwaltung zugespielt werden, und es danach eine öffentliche Debatte gibt. Das ist eigentlich der Fall, der dort gegeben ist; die spezielle Situation mit dem Untersuchungsausschuss werde ich nachher noch ansprechen.

In diesem Fall sagt die Staatsanwaltschaft nicht nur, dass sie den Verdacht hat und den Vorwurf erhebt, dass es einen Amtsmissbrauch gegeben hat – das soll überprüft werden, wenn gegen einen Beamten der Vorwurf erhoben wird, dass möglicherweise Informationen geflossen sind, die nicht hätten fließen dürfen –, sondern gleichzeitig wird ein Verfahren gegen einen Abgeordneten, gegen Kollegen Öllinger, wegen des Verdachts der Anstiftung zum Amtsmissbrauch eingeleitet.

Jeder, der sich die Immunitätsakten angesehen hat, wird feststellen, dass dieser Ver­dacht nicht begründet ist, sondern dass es einen einzigen Hinweis darauf gibt, dass nämlich der betroffene Beamte dem Kollegen Öllinger mitgeteilt hat, dass er über keine Dinge debattieren kann, die nicht schon in der Öffentlichkeit waren, und eigentlich ex­plizit auf das Amtsgeheimnis hinweist. (Abg. Strache: Aber Peter Pilz hat hier be­stätigt, dass gezahlt wurde! Peter Pilz hat das hier bestätigt!) Es gibt in diesem Fall kei­ne Begründung, wie diese Anstiftung erfolgt wäre. (Abg. Neubauer: Die Akten nicht gut gelesen!)

Wenn man sich das überlegt und generell hernimmt, dann sollten vielleicht wir alle ein­mal darüber reflektieren, was das heißen kann. Es werden einem Abgeordneten Miss­stände aus der Verwaltung zugespielt, er macht sie publik, und gleichzeitig sagt die Staatsanwaltschaft auf Einschreiten: Moment, wenn er diese Informationen bekommen hat, dann müssen sie von irgendwo hergekommen sein, und es kann nicht so gewesen sein, dass er diese Informationen zugespielt bekommen hat, sondern es muss eigent­lich eine Anstiftung vorgelegen sein. (Ruf bei der FPÖ: Kann sein!)

Wenn das der Fall ist, dann mache ich Sie nur darauf aufmerksam, dass das für jeden Fall, den wir hier öffentlich thematisieren, zum Problem werden kann, weil das eigent­lich fast der Kern der parlamentarischen Immunität ist, Informationen aufzunehmen und Missstände aufzuzeigen. Wenn man dann jedes Mal die Möglichkeit dahinter sehen kann, aufgrund dessen zu einem Verfahren wegen des Verdachts der Anstiftung zum


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