Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 278

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Amtsmissbrauch zu kommen, dann wird das viele in diesem Haus betreffen. (Abg. Strache: Peter Pilz hat bestätigt, dass Geld geflossen ist!)

Das ist völliger Unsinn, Herr Kollege Strache! Dass Geld geflossen ist, ist völliger Un­sinn. (Abg. Strache: Da draußen hat es Peter Pilz bestätigt! Das können Sie im Proto­koll nachlesen!) Peter Pilz hat es bestätigt? (Abg. Strache: Können Sie im Protokoll nachlesen!) Ja, da können Sie auch nachlesen – weil ich es mir angeschaut habe –, dass Kollege Öllinger mit jemandem, der auf der Homepage als gerichtlich beeideter Sachverständiger im Bereich der Datenforensik ausgewiesen war, Kontakt aufgenom­men hat und dies nichts mit seiner Tätigkeit als Beamter zu tun gehabt hat. Das war der Punkt. (Abg. Strache: Einen beruflichen Auftrag erteilt hat!)

Aber ich möchte das jetzt nicht weiter ausführen, das ist nicht der Punkt. Nur noch ein­mal zum Mitnehmen: Es geht aus meiner Sicht um den Kernbereich der politischen Tä­tigkeit der Abgeordneten.

Ich finde, dass die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft, wie im Übrigen auch in an­deren Immunitätsfällen – ich gebe dem Kollegen Strutz hier recht –, äußerst problema­tisch ist. Wir haben jetzt mehrere Fälle, dass diese Dinge aufgetaucht sind. Das betrifft etwa die Frage – das behandelt ja ein Untersuchungsausschuss –, dass Verfolgungs­handlungen gesetzt worden sind, die eigentlich nicht hätten gesetzt werden dürfen; wo wir schon einen einstimmigen Beschluss haben, dass in dem Fall, dass jemand nicht Abgeordneter war, auch nicht ein Auslieferungsbegehren gestellt werden muss, das aber regelmäßig gestellt wird. Hier gibt es eine ganze Latte von Dingen, die abzuarbei­ten sein werden und wofür wir eine Neuregelung brauchen.

Ich glaube, dass Kollege Pilz auch recht hat mit seiner Forderung, dass es so etwas wie – sagen wir einmal Parlamentsgeheimnis dazu, wie er es nennt – den Schutz von Informationen von Bürgern und Bürgerinnen geben muss, die Abgeordnete informie­ren, um nicht selbst in solche Verfahren hineingezogen zu werden, weil das nämlich eine Form ist, wo der Rechtsstaat wohl auch eine Möglichkeit geben muss, dass Miss­stände aufgezeigt werden. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Wir haben in diesem Fall der Auslieferung aus einem speziellen Grund zugestimmt, nämlich wegen der ganzen Konglomeration mit einem Untersuchungsausschuss, der eingesetzt worden ist, wobei im Übrigen, wenn man es genau nimmt, der Fall Öllinger natürlich kein Gegenstand der Vollziehung ist – das haben alle gewusst, als wir den Ausschuss eingesetzt haben –, weil ja dort keine Vollzugsakten sind – und der Mail-Verkehr eines Abgeordneten kann wohl nicht Teil eines Untersuchungsausschusses sein –, und diese Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft, die eigentlich sagt: Man kann auch gegen den Beamten nicht ermitteln, wenn nicht gleichzeitig Öllinger ausgeliefert wird!, den Ausschuss bis zu einem gewissen Grad vor Probleme gestellt hätte, weil dort möglicherweise nicht alles auf den Tisch gekommen wäre. Das erkennen wir in diesem Fall an. Wir werden daher heute mit großer Mehrheit dieser Auslieferung zu­stimmen.

Ich möchte nur noch einmal sagen: Für die Debatte über das Immunitätsgesetz halte ich diesen Fall wirklich für bemerkenswert, denn wenn in solchen Fällen ausgeliefert wird, dann stellt sich wirklich die Frage, wo ein immunitätsrechtlicher Fall überhaupt noch gelten soll, wenn es nämlich wirklich um die Frage geht, dass Informationen, die öffentlich gemacht werden, de facto automatisch mit dem Verdacht der Anstiftung zum Amtsmissbrauch verbunden werden. Das sollten wir alle miteinander überlegen. (Bei­fall bei den Grünen.)

23.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Abgeordneter Dr. Walser zu Wort gemeldet. Auf 4 Minuten stelle ich wunschgemäß die Zeit ein. – Bitte.

 


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