Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 279

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23.56.17

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Dieser so­genannte Fall Öllinger ist aus meiner Sicht ein klassischer Fall für die parlamentarische Immunität. Wir haben jetzt schon mehrfach gehört, von praktisch allen Rednern, dass hier natürlich ein Zusammenhang zwischen der politischen Tätigkeit und der behaupte­ten strafbaren Handlung besteht. (Abg. Neubauer: Spitzelei ist keine parlamentarische Tätigkeit!) Von daher ist das, was wir heute hier beschließen – auch darauf wurde schon hingewiesen, beispielsweise vom Kollegen Sonnberger –, ein vollkommener Bruch mit der bisherigen Auslieferungspraxis.

Es ist, glaube ich, sehr ehrenwert, dass Abgeordneter Öllinger hier seine Auslieferung selbst wünscht und beantragt. Es ist sehr ehrenwert, dass der grüne Klub dem größ­tenteils folgt; ehrenwert ist natürlich auch, dass die übrigen Kolleginnen und Kollegen dem folgen. Ich folge dem nicht, weil ich, wie gesagt, glaube, dass wir eine prinzipielle Diskussion zwar führen müssen, dass wir aber eine prinzipielle Diskussion nicht nur in diesem Fall führen müssen. Wir haben in der letzten Zeit – und auch darauf wurde hin­gewiesen – mehrere Fälle erlebt, dass Behörden in problematischer Weise gegen Ab­geordnete dieses Hauses vorgegangen sind und diese Immunität umgangen wurde. Ich denke etwa an den Fall Westenthaler.

Die politische Tätigkeit erfordert Schutz. Sie erfordert in vielerlei Fällen Schutz, denn unsere Aufgabe ist es unter anderem auch, gegen mächtige Interessenverbände vor­zugehen, gegen Lobbys vorzugehen, zu untersuchen und aufzudecken. Wenn wir in diesem Zusammenhang nicht einen besonderen Schutz der Immunität haben, die ja gerade aus diesem Grund vor langer, langer Zeit eingeführt wurde, dann entwickeln wir uns, glaube ich, in eine problematische Richtung, in eine Richtung, die unsere Aufgabe hier herinnen sehr, sehr stark erschweren wird.

Schon jetzt ist es möglich, zivilrechtlich gegen Abgeordnete vorzugehen. Schon jetzt ist es möglich für Menschen, die das Gefühl haben, vor Gericht recht zu bekommen, ihr Recht einzuklagen. Aber in dieser speziellen Auseinandersetzung müssen wir uns, glaube ich, zurückhalten. In diesem konkreten Fall halte ich die Auslieferung für falsch.

Wir haben in der letzten Zeit gesehen, dass etwa vom Präsidenten Martin Graf, dem Dritten Präsidenten, versucht worden ist, die politische Auseinandersetzung in die Ge­richtssäle zu verlegen, versucht worden ist, Abgeordnete dieses Hauses mundtot zu machen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Dem dürfen wir nicht Vorschub leisten, und von daher bin ich überzeugt davon, dass diese Auslieferung falsch ist. Ich werde ihr nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

23.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Pendl gelangt nun zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


23.59.01

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die einzelnen Redner haben auf unterschiedliche Punkte hinge­wiesen. Lassen Sie mich beim Kollegen Sonnberger beginnen. Ich glaube, wir sollten es gemeinsam versuchen, und ich bedanke mich dafür, Frau Präsidentin, dass die Ar­beitsgruppe ... (Heiterkeit und demonstrativer Beifall bei Abgeordneten des BZÖ.) Nicht lachen! Wir sind alle im Boot, und ich würde auch dazu einladen, dass wir damit aufhö­ren, zu sagen, es geht um einen Fall Öllinger, es geht um einen Fall Westenthaler, es geht um einen Fall bla, bla, bla.

Frau Präsidentin! Ich bin wirklich dankbar, dass diese Arbeitsgruppe eingesetzt worden ist, sich konstituiert hat, denn wir haben mehrere Facetten im Immunitätsrecht neu erle­ben müssen. Ich meine, dass wir dies in unserem eigenen Interesse und auch im Inter-


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