Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 280

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esse des gesprochenen Wortes hier im Hause sehr ernst nehmen sollten und versu­chen sollten, diese Fragen einer Lösung zuzuführen.

Ich teile die Meinung des Kollegen Strutz, und die Frau Präsidentin hat schon einen Brief geschrieben, weil wir im Immunitätsausschuss schon vor Monaten auf dieses Pro­blem hingewiesen haben. Wenn die Justiz nicht reagiert, werden wir es uns anschauen müssen.

Es geht aber auch nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir vor vollen­dete Tatsachen gestellt werden, dass, wenn ein Kollege  gleich welchen Namens – hier vom Rednerpult etwas sagt, gegen ihn ermittelt wird. Das heißt, wir haben in der Zwischenzeit mehrere, ganz unterschiedliche Facetten. Ich lade dazu ein, diese Frage ganz ohne Emotionen, ohne Namen, ohne alles zu klären. Ich denke, wir sollten sie rasch klären, weil das für dieses Haus und für unser eigenes Selbstbewusstsein getan gehört. Dazu lade ich euch sehr herzlich ein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

0.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dritter Präsident Dr. Graf zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


0.01.59

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Walser hat in seinem Redebeitrag behauptet, ich hätte Abge­ordnete dieses Hauses – und er hat in der Mehrzahl gesprochen – mundtot zu machen versucht, indem ich sie mit Klagen eingedeckt hätte.

Das ist objektiv unrichtig, weil ich, trotz vieler Anschüttungen von vielen Abgeordneten, einen einzigen Abgeordneten geklagt habe, den Kollegen Walser, und er sich hinter der Immunität versteckt hat. (Beifall bei der FPÖ.)

0.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 324 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption, ..., um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger besteht. Einer behördlichen Verfol­gung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger wird zugestimmt.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

00.03.4814. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt (GZ 17 Hv 69/07h) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner (325 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Es liegen mir keine Wortmeldungen vor.

 


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