Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 281

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Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 325 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes Klagenfurt, ..., um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ratione temporis kein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

00.04.5515. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt (GZ 17 Hv 67/07i) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner (326 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Es ist niemand zu Wort gemeldet.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 326 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes Klagenfurt, ..., um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ratione temporis kein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

00.05.5916. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (GZ 502 St 26/08f) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abge­ordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler (337 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Es ist niemand zu Wort gemeldet.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 337 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, ..., um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler nicht zugestimmt.“

 


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