Wesentlich ist aber: Lohnpolitik ist in Österreich Sache der Sozialpartner. Diese kommen ihrer Verantwortung für das soziale, wirtschaftliche Gedeihen selbstverständlich nach. Ich darf nur daran erinnern, dass die FPÖ während ihrer Regierungsbeteiligung dazu nichts getan hat.
Zur Frage 19:
Der Abstand zwischen der BMS und dem Mindestlohn ist angemessen. Dies ist nicht nur meine persönliche Meinung, sondern auch jene der Regierung.
Zur Frage 20:
Für Veranstaltungen und für die Bewusstseinsbildung im Rahmen des Jahres der Armut sind insgesamt 600 000 € – 250 000 EU, 350 000 Eigenfinanzierung – vorgesehen. Dazu kommen rund 200 Millionen € jährlich für die Verbesserung der Notstandshilfe für Arbeitslose, Krankenversicherung, Sozialhilfemittel der Länder, dies alles im Rahmen der BMS, und dies wird dann im vollen Ausmaß 2011 wirksam.
Zur Frage 21:
Österreich hat bis jetzt immer alle Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds abgeholt und wird dies auch in der laufenden Periode bis 2013 tun. Die volle Summe beträgt 525 Millionen €. Wir sind gerade in diesen Tagen auch dabei, den nächsten Zahlungsantrag für 2009 zu stellen. In den Verhandlungen für das EU-Budget ab 2014 werden wir uns natürlich für die Erhöhung dieses Topfes durch Umschichtung aus anderen Bereichen einsetzen.
Zur Frage 22:
Mit 1. Jänner 2009 hat diese Bundesregierung die größte Erhöhung des Pflegegeldes, nämlich zwischen 4 und 6 Prozent, bisher durchgeführt, allein das Volumen dieser Erhöhung betrug 120 Millionen €, während es unter Ihrer Regierungsbeteiligung nur einmal erhöht wurde, und zwar um 2 Prozent. Ich glaube, wir können aufgrund der Erhöhung, die wir 2009 vorgenommen haben, hier sagen: Es ist ein wesentlicher Schritt gesetzt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Die Fragen 23, 24, 25, 26 und 27 gestatte ich mir in einem zu beantworten.
Die Nettozusatzkosten der Länder für die BMS werden nach einer Schätzung nicht mehr als 50 Millionen € betragen. Im Jahr 2007 gaben die Länder in der offenen Sozialhilfe rund 450 Millionen € aus. Hinzu kommen noch rund 150 Millionen € für jährliche Verbesserung der Notstandshilfe, Krankenversicherung, und dies alles, wie ich bereits gesagt habe, voll wirksam ab 2011 beziehungsweise dem letzten Teil von 2010.
Es gibt keine konkreten Zahlen über den Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an den LeistungsempfängerInnen der Sozialhilfe. Rückmeldungen der Länder zeigen aber, dass der Sozialhilfeanteil von Ausländern gemessen an deren Bevölkerungsanteil unterproportional ist. Außerdem sind die wenigsten VollsozialhilfeempfängerInnen, und auch ihre Bezugsdauer ist gering. Ich darf erinnern: 160 000, 165 000 Menschen haben voriges Jahr Sozialhilfe bezogen, davon nur 10 Prozent dauerhaft. Der Rest waren temporäre Sozialhilfeleistungen.
Asylwerber werden keine BMS bekommen, Drittstaatsangehörige und EU-Bürger werden nur im EU- und völkerrechtlich absolut notwendigen Rahmen BMS bekommen, wobei ich noch einmal sage: Drittstaatsangehörige haben fünf Jahre Wartezeit.
Insgesamt noch weiter zu diesem Fragenkomplex: Die durchschnittliche Verweildauer von ausländischen Arbeitslosen ist um 13 Tage beziehungsweise 15 Prozent niedriger als die von inländischen Arbeitslosen. Ihre durchschnittliche monatliche Arbeitslosen-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite