Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung / Seite 59

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Darüber hinaus gehen in Österreich seit der „Weiterentwicklung des Blum-Bonus“ die Erstjahrlehrlinge wieder zurück und mit Dezember 2008 ist die Zahl der Lehrstellen­suchenden von 4 772 (Dezember 2007) auf 5 306 gestiegen. Und das in einer Zeit, in der weder die Demographie noch die wirtschaftliche Situation dafür ausschlaggebend sein konnte.

Bereits im Mai 2009 hat der ehemalige Regierungsbeauftragte für Jugendbeschäf­tigung und Lehrlingsausbildung Egon Blum darauf hingewiesen, dass das von den Sozialpartnern vorgeschlagene und von der Regierung eingeführte neue Lehrlings­paket rückgängige Lehrlingszahlen verursacht.

Diese Befürchtungen bewahrheiten sich von Monat zu Monat zunehmend und zeigen auf, dass zwischenzeitlich – gegenüber August 2008 – um 5 587 weniger betriebliche Erstjahrlehrplätze belegt sind. Und das in einer Zeit, in der die Regierung wiederholt ihre „Ausbildungsplatz-Garantie“ bekundet und verspricht, allen einen Lehrplatz – oder gleichwertige Ausbildungsalternative – zur Verfügung zu stellen. Noch vor einem Jahr wurden 5 000 zusätzliche „betriebliche Lehrstellen“ als Effekt der „erleichterten Lehr­lingskündigung“ versprochen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um dem Trend der steigenden Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken und die ver­sprochene Ausbildungsgarantie einzulösen, insbesondere durch eine Wiederein­führung des „Original-Blum-Bonus I“ mit einer Ausgestaltung der Förderung für das zweite Jahr als Qualitätsbonus bei positivem Ausbildungsnachweis, durch einen Auf- und Ausbau der Kapazitäten der „Überbetrieblichen Ausbildungszentren“ (ÜAZ ), durch Anhebung des Taschengeldes, das Lehrlinge in diesen Einrichtungen anstelle der Lehrlingsentschädigung beziehen, auf Höhe der von der Bundesregierung im Regie­rungsprogram angekündigten Mindestlehrlingsentschädigung und durch Schaffung von 1 000 neuen Lehrstellen im Bundesdienst.“

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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Inflations­anpas­sung des Pflegegeldes

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Soziale Verantwortung statt sozialistischem Versagen in der Arbeitsmarktpolitik und in der Armutsbekämpfung“, in der 39. Sitzung des Nationalrates am 15. Oktober 2009

Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit Rechten ausgestattet werden und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden. Ziel unterstützender Betreuung muss die Integration und ein möglichst selbst­bestimmtes Leben sein.

Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaates. Ohne


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