Laut Blecha sind diese 1,9 Prozent die unabdingbare Forderung des Österreichischen Seniorenrates, die als Grundlage für die Verhandlungen mit der Bundesregierung genommen wird. Blecha - er ist Präsident des ÖSR und Chef des SP-Pensionistenverbandes - verwies weiters darauf, dass die Bundesregierung die Werterhaltung der Pensionen im Regierungsübereinkommen zugesichert habe.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Pensionsanpassung 2010 nach dem Preisindex für Pensionistenhaushalte vorsieht, mindestens aber um 1,9 Prozent.“
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend Sanierung der verfassungswidrigen Pensionsanpassung 2008, eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Soziale Verantwortung statt sozialistischem Versagen in der Arbeitsmarktpolitik und in der Armutsbekämpfung“, in der 39. Sitzung des Nationalrates am 15. Oktober 2009.
Die Pensionserhöhung 2008 hat für erhebliche Aufregung, Unverständnis und bürokratischen Aufwand gesorgt. Insbesondere die Tatsache, dass Pensionsbeziehern, die eine Pension unterhalb des Ausgleichszulagenrichtsatzes von 747 Euro beziehen, eine prozentuell geringere Pensionserhöhung zuteil wurde, als etwa Beziehern von Pensionen zwischen 747 und 2160 Euro, hat für berechtigte Empörung unter den Betroffenen gesorgt.
Nach einem von der FPÖ in Auftrag gegebenen Gutachten widerspricht diese Regelung klar dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz, der – nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes – auch ein allgemeines Sachlichkeitsgebot für gesetzliche Regelungen beinhaltet. Es ist verfassungswidrig, dass diejenigen, die besonders wenig Pension haben, eine vergleichsweise geringere Erhöhung erhalten als jene, die eine höhere Pension haben (so auch – konkret auf die gegenständlich relevierte Grundlage der Pensionsanpassung bezogen – die Verfassungsexperten Öhlinger und Funk im „Kurier“ vom 29.1.2008). Der Umstand nämlich, dass für Pensionsbezieher mit Pensionen unterhalb des Ausgleichszulagenrichtsatzes von 747 Euro die Pensionsanpassung lediglich 1,7 Prozent ausmacht, zumal die Erhöhung höherer Pensionen 2.9 Prozent ausmacht, ist unsachlich und daher verfassungswidrig.
Zu diesem Schluss kommt auch das OLG Wien in einem jüngst gefassten Beschluss zu einem mit Unterstützung der FPÖ angestrengten Verfahren:
Gegen die Bestimmung des § 634 Abs 10 ASVG idF 68. ASVG-Novelle, BGBI I Nr 101/2007, bestehen folgende, vom Obersten Gerichtshof bereits an den Verfassungsgerichtshof herangetragene und vom Berufungsgericht geteilte verfassungsrechtliche Bedenken:
Die Pensionsanpassung 2008 sieht eine nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelte Erhöhung vor, die höher ausfällt, je niedriger die Pension ist. So werden Pensionen
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