Untersuchungsausschusses betreffend Untersuchung unzulässiger Einflussnahmen im Bereich des Finanzministeriums.
Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Moser, Kogler, Kolleginnen und Kollegen
gemäß § 33 GOG
auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung unzulässiger Einflussnahmen im Bereich des Finanzministeriums
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis: 5 SPÖ, 5 ÖVP, 3 FPÖ, 2 BZÖ, 2 Grüne einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
1. Untersuchung des Verkaufsverfahrens von im Bundeseigentum befindlichen Immobilien (bundeseigene Wohnbaugesellschaften, Wohnungen der BIG, andere zentrale Liegenschaften des Bundes) unter Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser im Hinblick auf mögliche politische Einflussnahme und sonstige Unstimmigkeiten und Klärung der politischen Verantwortlichkeit;
2. Verfahren zur steuerlichen Beurteilung der „privaten“ Homepage von Mag. Grasser und Honoraren für Mag. Grasser und Klärung der politischen Verantwortlichkeit;
3. Die Führung des „Homepage-Verfahrens“ im Rahmen der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft Wien und Klärung der politischen Verantwortlichkeit;
4. Aufklärung der versuchten Beeinflussung eines Beamten der Finanzprokuratur im Verlauf des gescheiterten Versuchs der Gründung der Karl Heinz Grasser-Stiftung durch einen Mitarbeiter des Kabinetts des Finanzministers und Klärung der politischen Verantwortlichkeit;
5. Untersuchung einer möglichen zweckwidrigen Überweisung von Geldern der IV auf das Konto des „Sozialfonds“ durch Mitarbeiter des Kabinetts des Finanzministers und Klärung der politischen Verantwortlichkeit;
6. Untersuchung der Vergabe von PR- und Beratungsaufträgen im Bereich des BMF an Firmen wie Lehman Brothers, Ernst & Young, Martrix GmbH, Hochegger u.a., die in einem Nahe- oder Gefälligkeitsverhältnis zu Mag. Karl-Heinz Grasser stehen und Klärung der politischen Verantwortlichkeit;
7. Untersuchung des versuchten Verkaufs der Voest-Anteile an Magna und Klärung der politischen Verantwortlichkeit;
8. Untersuchung der Verhinderung einer rechtzeitigen Privatisierung der AUA und Klärung der politischen Verantwortlichkeit.
Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten der Bundesministerien für Finanzen und Justiz sowie von Akten der
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