Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung / Seite 88

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Unter­suchungsausschusses betreffend Untersuchung unzulässiger Einflussnahmen im Bereich des Finanzministeriums.

Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Moser, Kogler, Kolleginnen und Kollegen

gemäß § 33 GOG

auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung unzulässiger Einflussnahmen im Bereich des Finanzministeriums

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungs­aus­schuss im Verhältnis: 5 SPÖ, 5 ÖVP, 3 FPÖ, 2 BZÖ, 2 Grüne einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

1. Untersuchung des Verkaufsverfahrens von im Bundeseigentum befindlichen Im­mobilien (bundeseigene Wohnbaugesellschaften, Wohnungen der BIG, andere zen­trale Liegenschaften des Bundes) unter Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser im Hinblick auf mögliche politische Einflussnahme und sonstige Unstimmigkeiten und Klärung der politischen Verantwortlichkeit;

2. Verfahren zur steuerlichen Beurteilung der „privaten“ Homepage von Mag. Grasser und Honoraren für Mag. Grasser und Klärung der politischen Verantwortlichkeit;

3. Die Führung des „Homepage-Verfahrens“ im Rahmen der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft Wien und Klärung der politischen Verantwortlichkeit;

4. Aufklärung der versuchten Beeinflussung eines Beamten der Finanzprokuratur im Verlauf des gescheiterten Versuchs der Gründung der Karl Heinz Grasser-Stiftung durch einen Mitarbeiter des Kabinetts des Finanzministers und Klärung der politischen Verantwortlichkeit;

5. Untersuchung einer möglichen zweckwidrigen Überweisung von Geldern der IV auf das Konto des „Sozialfonds“ durch Mitarbeiter des Kabinetts des Finanzministers und Klärung der politischen Verantwortlichkeit;

6. Untersuchung der Vergabe von PR- und Beratungsaufträgen im Bereich des BMF an Firmen wie Lehman Brothers, Ernst & Young, Martrix GmbH, Hochegger u.a., die in einem Nahe- oder Gefälligkeitsverhältnis zu Mag. Karl-Heinz Grasser stehen und Klärung der politischen Verantwortlichkeit;

7. Untersuchung des versuchten Verkaufs der Voest-Anteile an Magna und Klärung der politischen Verantwortlichkeit;

8. Untersuchung der Verhinderung einer rechtzeitigen Privatisierung der AUA und Klärung der politischen Verantwortlichkeit.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vor­gesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten der Bundesministerien für Finanzen und Justiz sowie von Akten der


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