Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 106

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Mehrheit in diesem Haus zu denken geben, dass mit einer solchen Reform, mit so einer Novellierung, die eigentlich nichts mehr ist als ein Reförmchen, eine Mini-Novel­lierung, kein Staat zu machen ist, um das Übel an der Wurzel zu bekämpfen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Kößl. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


14.28.43

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bun­desminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich bin an und für sich der Auffassung, dass wir mit dieser Gesetzesnovelle auf dem richtigen Weg sind, und ich glaube, dass sie eine ganz wichtige und richtige Zielsetzung im Auge hat, nämlich Asylverfahren zu beschleunigen, Missbrauch abzustellen und all jene, für die es einen negativen Asylbe­scheid gegeben hat, so schnell wie möglich außer Landes zu bringen, Straffälligen rasch das Aufenthaltsrecht abzuerkennen und rasch aufenthaltsbeendende Maßnah­men zu setzen.

Geschätzte Damen und Herren, diese Novelle entspricht der Rechtsordnung, unserer Rechtsordnung, ist sozial und in meinen Augen menschlich obendrein. Sie wird eine wesentliche Effizienzsteigerung mit sich bringen: bei der Schubhaft, bei Dublin-Verfah­ren. Wir wissen ganz genau und die Praxis zeigt es auch, dass sich Asylwerber dem Verfahren immer wieder entziehen und untertauchen. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Gebietsbeschränkung auf die Dauer des Zulassungsverfahrens ausgedehnt wurde und dass die Beschwerdefrist bei Dublin-Verfahren auf eine Woche festgesetzt wird.

Ein Verfahren beschleunigen heißt, dass man vom Asylwerber verlangen kann, dass er bei dem Verfahren von Anfang an mitwirkt, und deshalb ist eben diese Gebietsbe­schränkung ein ganz wichtiger Punkt. (Beifall bei der ÖVP.)

Auch die Maßnahmen gegen straffällige Asylwerber – Ausweisungsverfahren, be­schleunigtes Verfahren, Aberkennungsverfahren, Aberkennung des subsidiären Schut­zes bei Straffälligkeit – sind, wie ich meine, ganz wichtige Maßnahmen gegen straffälli­ge Asylwerber.

Dass wir Missbrauch abstellen müssen, da sind wir uns alle hier im Hause einig; und das bedeutet, dass es Folgeanträge bei negativem Asylbescheid nur mehr einge­schränkt geben kann. 80 Prozent aller Asylanträge sind Folgeanträge. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Aber sie gibt es!) – Ja, ja, darum müssen wir das dementsprechend behan­deln und, wenn möglich, solche Folgeanträge abstellen.

Fremdenpolizeiliche Maßnahmen nach einem bereits abgeschlossenen Asylverfahren werden immer wieder durch neu gestellte Asylanträge verschleppt – und das soll es zukünftig nicht mehr geben. Wir wissen auch, dass sich sehr viele dem Verfahren ent­ziehen. 200 Antragsteller pro Monat sind an und für sich der Durchschnitt, und deshalb ist es wichtig, diese Maßnahmen zu setzen.

Zum Thema Schubhaft: Dass wir da Änderungen herbeiführen, ist sicherlich richtig und wichtig, aber es kann nicht so sein, dass von verschiedenen Parteien hier im Hau­se immer wieder gefordert wird, mehr Leute abzuschieben – und diese aber dann da­gegen sind, wenn wir zusätzliche Einrichtungen schaffen wollen, um das auch umset­zen zu können. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren von FPÖ und BZÖ, ich bitte Sie wirklich, das noch einmal zu überdenken, denn es ist ganz, ganz wichtig, da mehr Solidarität gegenüber den ande­ren Bundesländern zu zeigen – beispielsweise gegenüber Niederösterreich und Ober­österreich –, und es ist auch ganz wichtig, so, wie es Frau Bundesministerin Fekter ge­sagt hat, dass es auch im Süden Österreichs zu einem Schubhaftzentrum kommt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite