Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 116

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Herr Kollege Westenthaler hat, wie ihm das in einem Rechtsstaat zusteht – und das ist gut so! –,von seinem Recht Gebrauch gemacht und ist in Berufung gegangen. Ing. Westenthaler hat diese Berufung nicht gewonnen, sondern das Urteil wurde im Großen und Ganzen bestätigt (Abg. Ing. Westenthaler: Nein, gesenkt!); das Strafaus­maß aber wurde von neun auf sechs Monate reduziert, aber die Verurteilung wurde aufrechterhalten.

Die Anmerkungen des Herrn Kollegen Westenthaler nach dem Berufungsurteil waren, das sei eine justizielle Farce; es gebe einen Justizskandal. – So, meine Damen und Herren, gehen diejenigen um, die von Asylwerbern, bei denen es teilweise um Leben und Tod geht, verlangen: Akzeptiert gefälligst, wenn ein Urteil gefällt wurde! (Beifall bei den Grünen.)

Das ist der Umgang der Rechtsrechten mit dem Rechtsstaat. Für sie selber soll er ge­fälligst nicht gelten, sondern nur für die Schwächsten unserer Gesellschaft.

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, reden wir über die echten Probleme von Schutzsuchenden, die es beim Asylrecht gibt! (Abg. Ing. Westenthaler: Was ist die Konsequenz: Westenthaler abschieben!?)

Erstens: Es gibt keine unabhängige Beratung für Menschen, die der Landessprache nicht mächtig sind, die unser Rechtssystem nicht kennen, die sich rechtlich nicht wehren können gegen eventuell falsche Entscheidungen. Das wurde vorsichtshalber von Frau Innenministerin Fekter abgedreht, damit es möglichst wenige Berufungen gibt – und das läuft dann alles unter dem Titel „Verfahrensbeschleunigung“. Be­kanntlich kann man mit Menschen auch sehr schnelle und kurze Verfahren machen und das negativ erledigen, ohne sich die Anliegen inhaltlich angeschaut zu haben. (Zwischenruf des Abg. Kößl.)

Zweites großes Problem im Asylbereich: Viele Schutzsuchende landen in der Schub­haft. Ich nenne Ihnen jetzt konkrete Zahlen, und zwar hängt das ganz direkt mit der Verschärfung dieser Gesetze zusammen, die heute mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen werden sollen. Diese Gesetze wurden nämlich seit den neunziger Jahren immer wieder und ständig verschärft. Ich sage es ganz klar und deutlich an die­ser Stelle: Würden Gesetzesverschärfungen Probleme im Asylbereich und im Integra­tionsbereich lösen, dürften wir seit mindestens zehn Jahren keinerlei Probleme ha­ben, denn Sie verschärfen diese Gesetze seit 20 Jahren. (Abg. Kößl: Das Gesetz ist überhaupt nicht angetastet worden, nur der Vollzug!)

Das Gegenteil ist der Fall: Die Probleme werden immer mehr! Im Jahre 2005 waren 600 Asylsuchende in Schubhaft; im Jahre 2006 sind schon 2 700 Menschen in der Schubhaft gelandet, weil sie einen Asylantrag gestellt hatten. Übrigens waren das im Jahre 2006 31 Prozent der Schubhäftlinge; 31 Prozent der Schubhäftlinge im Jah­re 2006 waren Asylwerber. (Abg. Kößl: Sie sind nicht ehrlich! Man muss sagen, dass es Verfahren gegeben hat und diese negativ ausgegangen sind!)

Drittes Thema: Grundversorgung. – Gut, dass wir eine Grundversorgung für Leute ha­ben, die um Asyl angesucht haben, denn sie dürfen ja nicht arbeiten, wie wir wissen. Irgendetwas müssen sie essen und irgendwo müssen sie schlafen. Nur: Diese Grund­versorgung ist dermaßen niedrig, dass die NGOs, die Asylwerber versorgen und un­terbringen, jammern, und zwar seit Jahren, dass sie mit diesem Geld nicht auskom­men, dass es nicht möglich ist, Obdach und Essen für Asylwerber mit dem Geldbetrag zu organisieren, dessen Höhe der Staat für Grundversorgung zur Verfügung stellt. (Abg. Neubauer: Weil es zu viele sind!)

Was geschieht aber? – Anstatt dass die echten Probleme im Asylsystem angegangen und gelöst werden, legen die Regierungsfraktionen eine Verschärfung nach der ande-


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