Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 120

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Dazu kritisierte der Rechnungshof (Bericht 07/3):

„Erlössteigernde Maßnahmen beim Verkauf wären möglich gewesen.

Der Verkauf von vier der fünf Bundeswohnbaugesellschaften erfolgte als Gesamtpaket. Nach Ansicht des RH wäre es zweckmäßig gewesen, auch im Rahmen der letzten An­gebotsrunde Angebote für den Erwerb von einzelnen Gesellschaften bzw Teilpaketen einzuholen.

Die Folgewirkungen der Einräumung eines Vorkaufsrechts an der ESG Wohnungsge­sellschaft mbH Villach für das Land Kärnten, dieses wurde allerdings nicht in Anspruch genommen, führte zu einer Erlöseinbuße von 3,61 Mio EUR.

Vor dem Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften hatte der Bund das Recht, für frei werdende Wohnungen Personen als Mieter vorzuschlagen (Einweisungsrecht). Der letztgültige Kaufvertragsentwurf ließ eine eindeutige Regelung hinsichtlich der Einwei­sungsrechte des Bundes bei 5.539 BUWOG–Wohnungen nicht klar erkennen.

Eine chronologische und durchgängige Dokumentation der von den Bietern im Rah­men der Vertragsverhandlungen im Einzelnen vorgebrachten Änderungswünsche er­folgte nicht. Aus der Aktenlage konnte nicht nachvollzogen werden, nach welchen Ge­sichtspunkten die Änderungswünsche einzelner Bieter berücksichtigt wurden.“

Bei der Verkaufsabwicklung der BUWOG beanstandete der Rechnungshof aber nicht nur die extrem kostenaufwendige Abwicklung des Verkaufsverfahrens durch einen be­auftragten Rechtsanwalt (Das Honorar des Rechtsberaters für das Verkaufsverfahren soll sich in einer Größenordnung von über 600.000 Euro bewegt haben und die Leis­tung wäre kostengünstiger durch das BMF gewesen), sondern auch die hohen Kosten (8 Mio Euro) durch die Beauftragung der Lehman Brothers mit der Beratungsleistungen und der Auslobung samt der Planung und Umsetzung des Verkaufs. Dabei sollen Tag­sätze von bis zu 13.000 Euro gezahlt worden sein, obwohl das Sachverständi­genwissen durch lokalen österreichischen Institutionen bereitgestellt wurde (vgl dazu Wahrnehmungsberichte des Rechungshofes 2003/4, III-51, XXII.GP und 2007/3, III-44, XXIII.GP).

Darüber hinaus wurde ohne zusätzlichen Erlös 8 Monate nach dem Verkauf auf das „Einweisungsrecht“ des Bundes verzichtet, sodass sich nach Aussage von RH-Präs. Moser im Rechnungshofausschuss eine Erlöseinbuße von über 200 Mio. Euro zu Las­ten der SteuerzahlerInnen ergab, da die betroffenen 5.539 Wohnungen bei Verkauf nicht mehr dem Regime des WGG unterliegen und bilden ein erhebliches Immobilien­vermögen.

2. Komplex Hochegger-Meischberger

Der PR-Berater Peter Hochegger war neben der BUWOG-Privatisierung für das Fi­nanzministerium unter der Leitung von Karl-Heinz Grasser in vielfältiger Form tätig.

Die Personality-Homepage von Karl-Heinz Grasser, die von der Industriellenvereini­gung über den Verein zur Förderung der New Economy bezahlt wurde, verursachte Kosten, die nicht nachvollziehbar waren. Nachdem Peter Hochegger über die neuge­gründete Firma Martrix, Dr. Hochegger Marketing und Consulting GmbH, an der Home­pageerstellung beteiligt wurde, kletterten die Kosten auf astronomische 240.000 Euro.

Im Jahr 2002 führte Karl-Heinz Grasser eine sogenannte „Informations- und Kommuni­kationskampagne für kleine und mittlere Unternehmen“, kurz KMU-Dialog genannt, durch. Für insgesamt neun Veranstaltungen, die Teilnehmer als Cocktailparties und hemmungslose Selbstvermarktung eines im Stile eines Motivationstrainers agierenden Finanzministers beschrieben, wurden 2,36 Mio. Euro ausgegeben. Die Agentur Hoch­egger kassierte 313.000 Euro.

 


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