Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 121

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3. Steuerschonende Selbstbehandlung des Finanzministers Karl-Heinz Grasser

Der Verein zur Förderung der New Economy, dessen Zweck in der publicitywirksamen Präsentation der Marke „KHG“ bestand, erhielt von der Industriellenvereinigung insge­samt 283.460 Euro. Für diese Zuwendung wurde weder von der IV, noch vom Verein, noch von Karl-Heinz Grasser als dem Letztbegünstigten, Steuer bezahlt. Der Steuerex­perte und ehemalige Richter am Verwaltungsgerichtshof, Dr. Karl-Werner Fellner, be­urteilte diesen Vorgang folgendermaßen: „Auf irgendeiner Ebene, sei es bei der IV, sei es beim geförderten Verein, sei es beim Minister selbst, hätte auf jeden Fall Steuer be­zahlt werden müssen. Alles andere sind Ausflüchte.“ Im Steuerverfahren jedoch, das einer der engsten Mitarbeiter des Ministers leitete, wurde beschieden, dass gemäß einem schon damals obsoleten deutschen Kommentar zum Stiftungsrecht keine Schenkungssteuer anfalle, da die Zuwendung „satzungsgemäß“ erfolgte. Univ.–Prof. Werner Doralt beurteilte diesen Bescheid als gesetzwidrig. Da ein Verein jeder­zeit seine Statuten ändern könne, würde die Rechtsmeinung des Ministeriums dazu führen, dass er seine Steuerpflicht selbst bestimmen könne.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Dringliche Anfrage

1. Können Sie angesichts des BUWOG-Vergabeverfahrens, bei dem derartig viele Un­gereimtheiten zutage getreten sind und angesichts der bekannt gewordenen Provision von fast 10 Mio. Euro für die persönlichen Freunde und Geschäftspartner des damali­gen Finanzministers Grasser ausschließen, dass dieser auf das Vergabeverfahren Ein­fluss genommen hat oder verfahrensrelevante Informationen von ihm, seinem Kabinett oder aus dem Bereich des Bundesministeriums für Finanzen weitergegeben wurden?

2. Teilen Sie die Auffassung, dass es sich um einen klassischen Fall von Unvereinbar­keit handelte, den Immobilienhändler Karl Ernst Plech in die Aufsichtsräte von Wohn­baugesellschaften und der BIG zu entsenden?

3. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass der von „Lehman Brothers“ konzipierte Pro­zessablauf der Vergabe derart gestaltet war, dass letztlich sowohl der Bestbieter als auch der Zweitbieter den Zuschlag erhalten konnte?

4. Wie beurteilen Sie die Auffassung des Rechnungshofes (siehe Bericht 2005/7, III-158 d.B. XXII GP), dass der Paketverkauf der Wohnbaugesellschaften zu einer Erlös­minderung geführt hat?

5. Welche Personen waren im Zeitraum von Mai bis Juli 2004 in der Vergabekommis­sion vertreten? Kam es zu personellen Veränderungen (wenn ja, welche)?

6. Welche Änderungen hinsichtlich der Vergabebedingungen, Fristen und Verkaufsmo­dalitäten gab es im Verlauf des Vergabeverfahrens und aus welchen Gründen?

7. a) Wieso wurde nach dem Vorliegen verbindlicher Angebote nochmals eine „Last and Final Offers-Runde“ vorgenommen?

b) Wieso kam es zu einer Verkürzung der Zuschlagsfrist im Juni 2004?

8. Laut „Format" Nr. 41/09 vom 09.10.2009 hat Anfang Juni 2004 im „Gelben Salon“ eine Besprechung zum BUWOG-Verkauf stattgefunden, wo Grasser, sein Kabinett und hohe Finanzbeamte alle Infos über den aktuellen Stand des Verkaufsprozesses erfah­ren sollten. Laut Format habe sich eine damals Anwesender erinnert: „Im Angebot der CA Immo fand sich der Hinweis auf eine Finanzierungsgarantie der Bank Austria über 960 Millionen Euro.“ Damit wäre klar, dass die CA Immo ein Angebotslimit hatte. Kön­nen Sie ausschließen, dass diese wertvolle Information von BM Grasser oder Mitglie-


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