Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 131

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Zur Frage 18:

Ich verweise auf die Beantwortung 3365/AB vom 21. März 2009, wo in Frage 5 der Sachverhalt zu dieser Frage klar dargestellt ist.

Zu den Fragen 19, 20, 23 und 24:

Eine Durchsicht der während der Amtszeit von Bundesminister Mag. Karl-Heinz Gras­ser geleisteten Zahlungen durch das Bundesministerium für Finanzen hat ergeben, dass folgende Honorare für Aufträge des Bundesministeriums für Finanzen beglichen wurden:

Peter Hochegger und Firmen, an denen eine Beteiligung (Firma Matrix) bekannt ist: Gegenstand, geleistete Zahlung.

Erstens: Gegenstand: PR-Beratung bei der Information der Öffentlichkeit über finanz- und wirtschaftspolitische Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Budgetsanierung, offener Brief der Bundesregierung zum Nulldefizit inklusive Inseratkosten, Konzept Euro-Um­stellung inklusive Umsatzsteuer: geleistete Zahlung 653 697 €;

Information und Kommunikationskampagne für kleinere und mittlere Unternehmen: 2 359 895 €;

Logo und Design für Finanz- und Zollämter, Euro-Berater auf der Homepage des Bun­desministeriums für Finanzen (Firma Matrix), inklusive Umsatzsteuer: 25 956 €;

Designentwicklung Finanz-online und Infotour Steuerreform 2005 inklusive Umsatz­steuer 63 414 €.

Zu Walter Meischberger und Firmen, an denen eine Beteiligung bekannt ist, sind keine Zahlungen des Bundesministeriums für Finanzen bekannt. Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass in dieser Auflistung nur jene Aufträge Berücksichtigung fin­den konnten, bei welchen eine Beteiligung der genannten Personen natürlich bekannt ist.

Zu den Fragen 21, 22 und 25:

Auftragsvergaben von anderen Ressorts fallen nicht in die Vollziehung des Bundesmi­nisteriums für Finanzen. Dazu liegen mir daher keine Aufzeichnungen vor.

Fragen von Auftragsvergaben von ausgegliederten Rechtsträgern fallen in die operati­ve Zuständigkeit der Unternehmensorgane dieser Gesellschaften. Auch diese Fragen betreffen somit keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG. Auch dazu liegen mir daher keine Auf­zeichnungen vor.

Zur Frage 26:

Die steuerlichen Belange wurden wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen unter Wah­rung der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht vom zuständigen Finanzamt ge­setzeskonform behandelt.

Zu den Fragen 27 und 29:

In Ihrer schriftlichen parlamentarischen Anfrage, Herr Abgeordneter Kogler, vom 15. Dezember 2005, 2434/J, wurde bereits die Frage der Schenkungssteuerpflicht aus­führlich behandelt. Es gab zu dieser Zeit auch gegenteilige Meinungen von Rechtsex­perten zu Dr. Fellner, die die Ansicht der Finanzverwaltung bestätigt haben. Das wis­sen Sie ganz genau. Letztendlich wurden alle Fragen auch im Rechnungshofausschuss behandelt.

 


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