Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 157

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Ich glaube, dass die These unbestritten ist, dass das Parlament für die Aufdeckung von Kriminalsachverhalten nicht zuständig sein kann. Das Parlament ist aber das einzige Organ, welches dort, wo Schwächen in der Verwaltung auftreten und politische Verant­wortung einzufordern ist, die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen hat.

Bleiben wir einmal dabei, was wir allen glauben: Dann war der Sachverhalt doch so, dass Herr Dipl.-Ing. Michael Ramprecht, zu diesem Zeitpunkt Chef der Vergabekom­mission, aussagt, und das entnehmen wir dem „profil“ vom 5. Oktober, dass er von Ernst Karl Plech darauf aufmerksam gemacht wurde, dass klar ist – „Wir haben den Auftrag, wer das werden wird“ –, nämlich der Käufer der BUWOG.

„Es soll die IMMOFINANZ werden. Wir wissen doch, wohin die Reise geht. Es soll die IMMOFINANZ werden.“ – Sachverhalt eins, Ramprecht.

Sachverhalt zwei: Derselbe Plech ist Aufsichtsrat der BUWOG. Dessen Aussage ha­ben wir noch nicht in der Zeitung lesen dürfen, wohl aber heute jene, die Hochegger getätigt hat. Dem morgigen „NEWS“ entnehmen wir, dass es Meischberger war, jener Bar-aufs-Handerl-Meischi, der heute schon zitiert wurde, der auf Hochegger zugekom­men ist und ihm erklärt hat, dass er den Kontakt zu Karl Petrikovics herstellen muss.
Er soll die IMMOFINANZ in diesem Auktionsverfahren beraten, wendet jedoch sel-
ber ein, dass er nur sehr beschränkten Zugang zum Immobilienbereich hat. Darauf sagt Meischberger, dass dies kein Problem sei und er die nötigen Informationen beschaffen könne“.

Weiters sagt Hochegger aus, dass er seinen Anteil ursprünglich mit 25 Prozent ange­nommen hat, und es zu einem gemeinsamen Treffen im Wiener Hotel Imperial gekom­men sei, interessanterweise wieder mit einem gewissen Ernst Karl Plech. Dort wurde ausgemacht, dass das Honorar, das sich Hochegger behalten darf, 20 Prozent beträgt und 80 Prozent weitergegeben werden müssen.

Nehmen wir einmal an, all diese Dinge, die wir heute wissen, sind wahrheitsgemäß vor der Staatsanwaltschaft ausgesagt worden. Glauben wir auch, dass Karl-Heinz Grasser von all dem nichts gewusst hat. Dann wissen wir zu diesem Zeitpunkt dennoch eines: Wenn das wahr ist, hat sich der Chef der Vergabekommission von einem Aufsichtsrat leiten lassen, der von der Republik Österreich bestellt wurde, der ein Treffen Meischi-Hochegger organisiert hat, in dem Fall persönlich die Verhandlungen über die Vertei­lung der Beute übernommen hat, nämlich des aus der Korruption erwachsenden Provi­sionshonorars, weil er Ramprecht, der ein Mitarbeiter Grassers war, gleichzeitig gesagt hat, dass es die IMMOFINANZ werden muss.

Allein wegen dieses Sachverhalts, wenn dem im Strafverfahren nicht widersprochen wird, werden wir nicht umhin kommen, das hier zu diskutieren, denn wenn es in dieser Republik Kommissionen gibt, in denen ein Einzelner vorhersagen kann, was heraus­kommt, 9,6 Millionen € Schmiergeld bezahlt werden, dann ist das für das Parlament durchaus etwas Aufklärungsbedürftiges. (Abg. Öllinger: Eben!)

Die Frage der Unterschlagung, die Frage des Amtsmissbrauchs, alle anderen Fragen sind Fragen der Strafgerichtsbarkeit. Die Frage der politischen Entscheidung, wie es zu diesem Vergabeverfahren gekommen ist, ist aber eine, die dann hier landen wird. Da­her gilt unsere Noch-nicht-Zustimmung zum Untersuchungsausschuss von letzter Wo­che, wie sie Günther Kräuter formuliert hat, in gleichem Maße. (Abg. Öllinger: „Da­her“?)

Jetzt einmal weg vom Kriminalfall, zur Gesamtsituation: Herr Abgeordneter Grosz, dass es ein ansteckender Virus der ÖVP war, wie Sie glauben, der dieses junge, auf­strebende Buberlpartiemitglied Karl-Heinz Grasser so verändert hat im Jahre 2002, ist doch ziemlich unwahrscheinlich. Wahrscheinlich ist jedoch, dass Grasser ein System


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