Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 171

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tun, was wir eigentlich alle tun wollen? – Das ist ein bisschen eigenartig! (Abg. Dr. Graf: Im Andreas-Hofer-Jahr!) Das kann man niemandem erklären, wieso man nicht tun soll, was wir ohnehin angeblich alle tun wollen.

Natürlich weiß ich, dass für die Südtiroler damit noch kein Meter gewonnen ist, sondern es hängt davon ab, was die Politik dann daraus macht, wie man der italienischen Poli­tik begegnet. Da teile ich schon auch die Einschätzung, dass nichts so unsicher ist wie die italienische Innenpolitik. Darin sind wir uns doch wohl einig? – Also gut. Wir wissen also nicht, was dort in wenigen Monaten schon geschehen kann, wenn noch ein paar Pornoskandale auftauchen, wer dann an der Macht ist und wer dann mit den Südtiro­lern wie umgeht. Da wird niemand so pfleglich sein, wie das vielleicht in der Vergan­genheit der Fall war. Wir können es nicht ausschließen – wollen wir es nicht hoffen!

Aber Tatsache ist, dass wir diese Schutzmachtfunktion haben. Und bitte, Herr Kollege Krist, das ist ein Terminus aus dem Völkerrecht! – Also, quasi, man darf keine „Macht“ ausüben: Na, was soll man dann sein? „Schutzliebling“, oder was soll man dann sein? „Schutzschmuser“, oder was stellt ihr euch vor? – Im Völkerrecht gelten bestimmte Ter­mini, und was eine Schutzmacht für eine Minderheit ist, das ist nun einmal im Völker­recht ganz klar. Und daher hat man das Ganze auf die Ebene des Völkerrechts geho­ben, und da war es ja auch ganz gut aufgehoben und hat ja auch etwas weiterge­bracht – aber weil Österreich seine Schutzmachtfunktion auch ausgeübt hat!

Wenn wir das also auch weiterhin tun wollen, spricht nichts dagegen, es in die Verfas­sung zu schreiben. Ich sage aber gleich dazu: Wenn jemand glaubt, nur weil wir es nicht in die Verfassung schreiben, seien wir nicht mehr Schutzmacht, dann ist das auch falsch! Wir bleiben Schutzmacht, unabhängig davon, ob das jetzt in der Bundes­verfassung steht oder nicht. Aber es ist gescheiter, es in die Verfassung zu schreiben.

Nur, Herr Kollege Gahr: Wenn man einen Antrag nur deswegen ablehnt, weil er von der FPÖ-Fraktion kommt, dann geht man auch nicht ehrlich mit dem Anliegen der Süd­tiroler um! (Abg. Gahr: Wo ist die Abstimmung?)

Nein, es geht nicht darum, von welcher Fraktion im Hause dieses Anliegen kommt – Tatsache ist, dass es ursprünglich von allen Fraktionen getragen wurde und dass von euch bis heute nicht umgesetzt wird, das in die Verfassung zu schreiben, was wir an­geblich alle sein wollen. Vor diesem Hintergrund ist daher der Fristsetzungsantrag be­rechtigt! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Gahr: Wieso wurde er nicht eingebracht bis heu­te?) – Wieso?

Er ist schon x-mal eingebracht worden! (Abg. Dr. Graf: Der ist schon lange einge­bracht! – Abg. Gahr: Im Ausschuss!) Herr Kollege Gahr, ich bin überzeugt, du wirst jetzt nach meiner Rede so schnell da hinausstieben, dass ich nur mehr deine Absätze sehe, um endlich den Antrag zu stellen, dass endlich die Verfassung geändert wird. (Abg. Gahr: Du fürchtest dich davor!) – Nein, ich fürchte mich nicht davor, ich erwarte nur dein Brausen da hinaus, damit du endlich diesen Antrag stellst! Ich kann dir jetzt schon frank und frei zusagen, wir werden für diese Verfassungsänderung erstmals unsere Stimmen zur Zweidrittelmehrheit beisteuern, meine Damen und Herren, weil
es überfällig ist. Und was überfällig ist, sollte auch endlich getan werden! (Beifall beim BZÖ.)

17.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Van der Bel­len. – Bitte.

 


17.52.43

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Südtirol, Nordtirol, Osttirol – Ti­rol isch a Landl, a kloans. – Im Kaunertal sprechen sie es noch ein bisschen härter aus. – Dass die Interessen Südtirols immer unsere volle Aufmerksamkeit verdienen,


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