Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 192

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Es muss durch klare Regeln und faire Chancen erreicht werden, die Voraussetzungen für einen langfristigen sozialen Frieden in Österreich zu sichern und zu stärken, und deshalb gebe ich dem neuen Asylgesetz gerne meine Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

19.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Herbert. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.10.57

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Ministerinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Erlauben Sie mir zuerst eine kleine Re­plik auf die Ausführungen der Kollegin Lueger: Wenn Sie nämlich hier von diesem Red­nerpult aus die Ausführungen des Kollegen Weinzinger als Schwachsinn titulieren (Abg. Schönpass: Sie hat sich entschuldigt!), dann zeugt das nicht nur von demokra­tiepolitischen Defiziten, sondern dann ist das auch dieses Hohen Hauses schlichtweg unwürdig. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Auch wenn Sie nachher versuchen, sich mit einer leisen Entschuldigung aus Ihrer Ver­antwortung zu stehlen, sage ich Ihnen: Es ist dieses Hauses unwürdig! Herr Kollege Weinzinger hat es nicht verdient, hier in dieser Art und Weise von Ihnen behandelt zu werden. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des BZÖ.)

Nun zum Fremdenrechtsänderungsgesetz.

Ich muss sagen, dass den hohen Erwartungshaltungen, die es im Vorfeld zu den ge­setzlichen Bestimmungen dieser Regierungsvorlage gegeben hat, sei es vonseiten der Bevölkerung oder sei es seitens der Exekutive – Stichwort: Traiskirchen, mit den zu­letzt kolportierten Vorfällen dort im Bereich des Fremden- und Asylwesens – einmal mehr nicht entsprochen wurde. Die Bevölkerung wünscht sich nämlich – und das hat Herr Kollege Weinzinger klar herausgearbeitet – wirklich rasche Verfahren und die ri­gorose Durchsetzung der Abschiebungen von Fremden, die sich ungerechtfertigt in un­serem Bundesgebiet aufhalten.

Wenn man sich aber anschaut, was bei dieser Regierungsvorlage herausgekommen ist, dann stellt man fest: Das ist eigentlich bei Weitem nicht das, was man sich erwartet hat, und eigentlich nur ein Vielfaches an komplizierten und schwer nachvollziehbaren gesetzlichen Bestimmungen mit wenig politischem Weitblick und spärlichen Kompeten­zen für die Exekutive.

Beispiele dafür finden sich zuhauf. Ich denke da an die DNA-Überprüfung bei behaup­tetem Verwandtschaftsverhältnis. Anders als wir von der FPÖ es vorgesehen haben, nämlich als verpflichtend, ist es jetzt lediglich eine Möglichkeit und daher keine effek­tive Maßnahme, den Missbrauch in dieser Sache tatsächlich und nachhaltig abzustel­len.

Auch die Bestimmungen für den Fall behaupteter Minderjährigkeit, die keine Durch­setzung von Zwangsmitteln zum Zwecke von radiologischen Untersuchungen beinhal­ten, und den Umstand, dass Schlepperei und Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet nur im Sinne von Verwaltungsübertretungen strafbar sind und damit eigentlich – ich sage es einmal salopp – dem Delikt des Falschparkens gleichgeordnet sind, wird wohl in diesem Land jemand, der sich damit auseinandersetzt, kaum verste­hen. Alles in allem ist das also eine unpraktikable und in der Folgewirkung ineffiziente gesetzliche Regelung.

Praktizieren müssen das aber – und das ist eigentlich für mich als aktiven Polizist, der ich noch immer meinen Dienst versehe, entscheidend – wieder einmal nicht Sie, Frau Minister, nicht die Sektionschefs, nicht die Abteilungsleiter in Ihrem Ministerium, son-


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