Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 193

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dern die Polizisten und die kleinen Beamten und Verwaltungsbediensteten in den Fachabteilungen und Fachreferaten, die mit diesem Gesetz künftig arbeiten sollen. Sie sind einmal mehr in der Frage der faktischen Umsetzung Ihres gesetzlichen Auftrages im Stich gelassen worden und müssen sich vielleicht auch zukünftig mit der Kritik der Bevölkerung konfrontiert sehen und sich vielleicht auch noch den Vorwurf gefallen las­sen, sie würden ihren – von der Bevölkerung zu Recht geforderten – Verpflichtungen zur dienstlichen Durchsetzung der fremdenrechtlichen Bestimmungen und zur Handha­bung der Asyl- und Fremdengesetze nicht in dem von der Bevölkerung erwünschten beziehungsweise erwarteten und auch erforderlichen Ausmaß nachkommen.

Ich stelle fest: Eine solch untaugliche Regierungsvorlage kann daher keine Zustim­mung finden, zumindest nicht von meiner Fraktion, weil einmal mehr verabsäumt wur­de – und zwar von Ihnen, Frau Bundesministerin, aber auch von den Regierungspar­teien ÖVP und SPÖ, die diesem Gesetzesvorschlag im Ausschuss ja ihre Zustimmung gegeben haben und damit eine Umsetzung faktisch ermöglicht haben –, dafür zu sor­gen, dass die Polizei die nötigen Rahmenbedingungen zur Umsetzung ihrer sicher­heitspolizeilichen Aufgaben in ausreichendem Maße erhält und dass unsere Bevölke­rung zukünftig vor ungezügeltem Asylmissbrauch und permanenter Missachtung der fremdenrechtlichen Vorschriften wirklich und wahrhaftig geschützt ist. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.16.35

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen Ministerin­nen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei einer Anerkennungsquote von derzeit 16 Prozent bei den Asylwerbern gehen wir davon aus, dass das Bundesasylamt und die anderen Dienststellen hervorragende Arbeit leisten. Aber diese Zahl bedeutet auch, dass 84 Prozent der Asylwerber nicht in die Asylschiene passen beziehungsweise ge­hören, sonst würden ihre Ansuchen nicht von den Beamten, die die Asylanträge seriös und unter Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen bearbeiten, negativ beschieden werden.

Wenn die Ersuchen von 84 Prozent der nach Österreich einreisenden, eingeschleppten oder geflüchteten Asylwerber abgelehnt werden, dann haben wir Handlungsbedarf, dann ist das derzeit bestehende Gesetz – so scheint es – hierfür nicht das richtige Ins­trumentarium. Dass Österreich auf der anderen Seite aufgrund seiner geographischen Lage und des Wohlstandes, den es sich erwirtschaftet hat, natürlich ein bevorzugtes und attraktives Asylland ist, weiß jeder, wissen die Schlepperbanden, wissen jene, die als Wirtschaftsflüchtlinge oder aus sonstigen Gründen nach Österreich kommen.

Aber ich möchte noch einmal festhalten: Eine Anerkennungsquote von 16 Prozent be­weist, dass jene, die wirklich Asyl bekommen müssen, weil sie in ihren Heimatstaaten aus diversen Gründen verfolgt werden, bei uns auch Asyl bekommen, wir ihnen Hilfe angedeihen lassen und für sie auch entsprechende Integrationsmaßnahmen gesetzt werden.

Wir haben aber die Pflicht, dass wir den Österreicherinnen und Österreichern Schutz gewähren, wenn wir in verantwortungsvoller Weise Politik betreiben wollen, und das bedeutet, dass wir Asylmissbrauch abstellen müssen, und abstellen können wir Asyl­missbrauch nur dadurch, dass wir auch das Fremdenrechtsgesetz entsprechend nach­schärfen.

Es wurden hier heute ein paar Aussagen getätigt, zu denen ich sagen muss: Natürlich kommen auch jetzt noch sehr viele Asylwerber, die geschleppt werden, die hierher


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