Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 197

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gesetzt werden: verfassungskonform, rechtsstaatlich einwandfrei, menschenrechtskon­form, aber konsequent! (Abg. Kickl: So weit die Theorie!) Ich bin davon überzeugt, dass mit der vorliegenden Asyl- und Fremdenrechts-Novelle genau dem Folge geleistet wird.

Der Asylgerichtshof hat schon bewirkt, dass die Verfahren beschleunigt wurden, dass es für die Menschen, Frau Kollegin Korun, vor allem rascher Rechtssicherheit – auch für sie selbst – gibt. Die jetzt vorliegende Novelle regelt Folgeanträge neu – das haben wir heute schon gehört –, und die Feststellung des Alters, die Erweiterungen der Schubhaft-Tatbestände und der Umgang mit straffälligen Asylwerbern werden neu ge­regelt. – Dass es den Grünen auf der einen Seite zu weit geht, den Kollegen vom BZÖ und von den Freiheitlichen jedoch viel zu wenig scharf ist, wie wir heute schon gehört haben, zeigt mir, dass wir den richtigen Weg beschreiten.

Wir von der SPÖ stellen klar, dass das Asylgesetz keineswegs ein Zuwanderungsge­setz ist. Wir unterstellen AsylwerberInnen auch nicht generell Missbrauch, wir stellen aber klar, dass es Regeln gibt, die einzuhalten sind, und dass bei deren Nichteinhal­tung mit Konsequenzen zu rechnen ist. Wir unterstellen aber auch nicht, dass die Be­hörden generell gegen die Interessen der AsylwerberInnen arbeiten. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Für uns vonseiten der SPÖ gilt eindeutig: Klare Regeln, faire Chancen! Ich bin deshalb froh, dass im Begutachtungsverfahren noch Veränderungen herbeigeführt worden sind. Am Ende steht nun ein verfassungskonformes, rechtsstaatlich einwandfreies Gesetz. Jetzt liegt es daran, den Vollzug zu verbessern und auch dafür zu sorgen, Frau Minis­terin – und da sind auch Sie gefordert –, die Bedingungen bei der Schubhaft zu verbes­sern. Das hat schon Ministerin Prokop seinerzeit versprochen.

Ich denke, wir sind auch da gefordert, denn „Klare Regeln, faire Chancen!“, das gilt auch in diese Richtung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Viel Spaß bei der Wiener Wahl!)

19.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.31.05

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gewalt ist Gewalt, eine strafbare Handlung ist immer eine strafba­re Handlung und soll auch strafrechtlich verfolgt werden und Polemik ist immer Pole­mik. – Das zu Herrn Kapeller, zu Herrn Grosz und auch zu Herrn Scheibner (Abg. Kickl: Polemisch sind immer die anderen! – Abg. Grosz: Und bei den Blauen gibt es keinen, ...? – Abg. Scheibner: ..., wenn ich polemisch werde!), denn: Wenn ein negati­ver Bescheid ausgestellt wird, heißt das doch noch lange nicht, dass das zuständige Recht missbräuchlich verwendet wurde, sondern dass ein Antrag, der mit bestem Wis­sen und Gewissen gestellt wurde, negativ beschieden wurde. Das kann im Baurecht genauso sein und in anderen Rechtsbereichen auch. Sie sagen, ein negativer Be­scheid bedeutet automatisch Missbrauch. Wir sagen dazu ganz klar: Nein, das ist es nicht! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Kapeller: Die Quote bedeutet „in letzter Ins­tanz!“)

Es ist – das ist heute nämlich auch schon behauptet worden – kein Kampf Blau gegen Grün oder Grün gegen Blau. Ganz im Gegenteil: Es ist der Kampf Grün gegen die Re­gierung! Und wir werden sicher nicht müde werden, diesen Kampf weiter fortzusetzen und gegen die Innenministerin einfach argumentativ vorzugehen (Abg. Kickl: Die beu­telt es eh schon so her! – Abg. Mag. Molterer: Die Innenministerin ist ganz ...!) und ganz klar Stellung zu beziehen, nämlich für die Menschenrechte, für die Einhaltung der Grundrechte und für die persönliche Integrität in diesem Land.

 


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