Zur Altersfeststellung: Neben zahnmedizinischen und körperlichen Untersuchungen wird es nun auch Röntgenuntersuchungen geben. Es hat im Vorfeld genug Diskussionen bezüglich der Strahlenbelastung und auch bezüglich der Fehlerquote gegeben. (Zwischenruf des Abg. Ing. Kapeller.) Faktum ist, es gibt keine hundertprozentige Methode der Altersfeststellung, außer – das hat die Ministerin heute schon gesagt – die Obduktion. Ich gehe aber nicht davon aus, dass in der nächsten Novelle die Obduktion Teil der gesetzlichen Bestimmungen sein wird, ganz und gar nicht. (Abg. Hornek: ... polemisch! – Abg. Kößl: Haben Sie vorhin von polemisch gesprochen?)
Was hier in der Diskussion vollkommen vergessen wurde, was die Röntgenstrahlung betrifft, ist eines: Es ist Faktum, dass laut österreichischem Strahlenschutzgesetz ionisierende Strahlung, das heißt Röntgenstrahlung, ausschließlich – ausschließlich! – für medizinische Zwecke eingesetzt werden darf. Und ich bin sicher, wir sind alle hier d’accord, dass die Altersfeststellung kein medizinischer Zweck ist, und wir sind d’accord, dass die Röntgenstrahlung für die Altersfeststellung keinem medizinischen Zweck dient. (Zwischenruf des Abg. Kößl. – Abg. Grosz: ... alle keine Gesprächskultur! Lasst sie doch ausreden! – Abg. Kößl: Entschuldigung!)
Das heißt, dass das Gesetz den Eingriff in die körperliche und in die persönliche Integrität forciert, dass dieses Gesetz den Eingriff in die Grundrechte der Menschen erlaubt. (Zwischenruf des Abg. Hornek.) Da bin ich überhaupt nicht bei meinen SPÖ-KollegInnen Lueger und Pendl, die meinen, dass die Grundrechte hier gewahrt bleiben. Ganz und gar nicht, denn was heißt das denn in der Praxis? – Es gibt eine Verpflichtung zum Beweis der Minderjährigkeit, und es gibt eine Röntgenuntersuchung, die aus der Diskussion bezüglich der Grundrechte heraus eine Kann-Bestimmung ist, die nicht zwangsweise durchgesetzt werden kann. (Abg. Riepl: Na eben!) Wenn nun ein minderjähriger Schutzsuchender, ein Betroffener, das Recht in Anspruch nimmt, Nein zur Röntgenstrahlung zu sagen, dann wird das zum Nachteil in seinem Verfahren. Das kann es nicht sein! (Zwischenruf des Abg. Kößl. – Abg. Grosz: Und wenn er einen kaputten Zahn hat, geht das auch nicht?)
Die Diskrepanz ist klar: Die medizinrechtliche Seite sagt Nein, die grundrechtliche Seite sagt eigentlich auch Nein – und die Wahrung des Persönlichkeitsrechtes ist nicht abhängig von der Bundesregierung oder von der Innenministerin, sondern sie ist die Pflicht der Bundesregierung! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grosz: Und wenn er gar nicht minderjährig ist?)
Jeder/jede Abgeordnete, der/die diesem Gesetzesvorschlag zustimmt, muss sich einer Sache bewusst sein: Sie übernehmen hiermit Verantwortung für das Vermischen politischer Einzelbereiche, das Vermischen der Asylpolitik, der Integrationspolitik, der Sicherheitspolitik und der Kriminalitätspolitik. Das hat sich hier heute schon ganz klar herausgestellt. (Zwischenruf des Abg. Kößl.) Sie übernehmen Verantwortung dafür, dass Beschwerdefristen verkürzt werden, dass die Schubhaft ausgeweitet wird, für längere Verfahren, für höhere Kosten (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler), für mehr Rechtsunsicherheit, dafür, dass Rechtsberatung gestrichen wird (Abg. Kößl: Das stimmt ja nicht! Das machen andere!) – sei es von der Diakonie, von der Caritas, von der Volkshilfe; nicht von diesen „linkspolitischen Organisationen“, nein, von den christlichen Organisationen kommt diese Kritik! –, und Sie übernehmen Verantwortung dafür, dass es eigentlich zur legalen Verletzung der körperlichen Integrität minderjähriger Schutzsuchender kommt. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kößl: Was ist richtig? Definieren Sie, was richtig ist!)
19.36
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
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