Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 207

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Der Gesetzentwurf wurde vorgelegt. Ich möchte mich im Namen vieler Vereine, die da­von betroffen sind, bedanken. Ich möchte überhaupt nicht sagen, dass es keine Gefah­ren gibt. Aber ich glaube, entscheidend ist immer der Umgang und die Handhabung. Es lauern heute im Umgang mit vielen Dingen im Haushalt, aber auch in der Wirtschaft Gefahren. Da geht es halt darum, welche Menschen das machen und wie man das Ganze bewerkstelligt.

Aus meiner Sicht entspricht diese Gesetzesvorlage in hohem Maße den Sicherheitsan­forderungen. Ich glaube, das ist für uns alle wichtig. Grundsätzlich tritt mit 1. Jänner 2010 ein zeitgemäßes Gesetz in Kraft, das ein Gesetz ersetzt, welches schon seit 1935 in Kraft ist. Daher haben wir alle einen Grund und den Auftrag, hier zuzustimmen. Ich lade die Grünen noch einmal abschließend dazu ein. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Fazekas. 3 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


20.06.51

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Bundesministerin! Mein Vorvorredner Abgeordneter Steinhauser hat es schon er­wähnt: Das ist ein Gesetz, das seit 1935 allen Wirren der Zeit, von ein paar Novellie­rungen abgesehen, standgehalten hat; es ist ja grundsätzlich kein schlechtes Gesetz gewesen, aber es hat sich letztendlich ein wenig überdauert. Die Notwendigkeit hat es mit sich gebracht, hier neue, den Zeichen der Zeit und auch dem Stand der Technik adäquate Aspekte in dieses Gesetzeswerk einzuarbeiten.

Auch das ist schon gesagt worden: Wichtige Inhalte sind demnach vor allem die Rege­lung der allgemeinen Herstellungsbefugnis, der Handelsbefugnis, die Verlässlichkeits­bestimmungen an und für sich, die auch ganz explizit festgehaltene Umstände definie­ren. Ein Chemiestudium ist erforderlich, eine Berufspraxis ist erforderlich. Das sind sehr wichtige Neuerungen.

Eine weitere positive Neuerung ist der Umstand, dass Besitzer von Schieß- und Spreng­mitteln verpflichtet sind, auch durchgängige Aufzeichnungen über die Bestände zu füh­ren, auch mit periodischen Überprüfungen.

Dem, was bezüglich der Waffenlobby gesagt wurde, möchte ich jetzt nicht unbedingt beipflichten, Herr Abgeordneter Steinhauser, denn wir sollten uns ganz klar dazu zu bekennen haben, dass die Sportschützen – das sind ja nicht nur Leute, die Wildwest spielen – ausgenommen sind. Sie vertreten unser Land im sportlichen Bereich als Prä­zisionsschützen bei Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften. Das ist ein Kon­zentrationssport, der sehr wichtig ist und der vor allem sehr viel Geld kostet.

Dieses Geld kann man sich dann ersparen, wenn es möglich ist, dass die Schützinnen und Schützen jetzt nach diesem Gesetzentwurf ihre Patronen wieder öfter laden kön­nen. Das ist ein sehr wichtiger Aspekt. Denn wir haben hervorragende Sportlerinnen und Sportler im Schützenbereich. Das zeigen auch die internationalen Erfolge.

Daher finde ich, ist dieses Gesetz ein gutes, gelungenes Gesetz. Wir können ihm zu­stimmen. Und ein weiterer Umstand, der sehr wesentlich ist, ist, dass die Bestimmun­gen und etwaige Übertretungen nicht nur – so wie im alten Gesetz – dem Verwaltungs­straftatbestand zuzuordnen sind, sondern einen strafgerichtlichen Tatbestand darstellen.

Also für die Sportschützen ist das eine hervorragende Lösung. – Ich danke Ihnen. (Bei­fall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Herbert. 3 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


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