Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 208

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20.09.34

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminis­ter! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die gegenständliche Regierungsvorlage ist ja weitgehend Konsensmaterie. Auch die FPÖ wird dieser Regierungsvorlage ihre Zustimmung geben.

Ich möchte nicht verhehlen, dass wir anfangs unsere Bedenken hatten, da ja im Begut­achtungsentwurf ursprünglich für den Erwerb von Schießmitteln eine eigene behördli­che Bewilligung gefordert wurde.

Dies hätte nicht nur für private Waffenbesitzer eine übergebührliche Härte bedeutet – auch deswegen, weil diese ohnedies eine behördliche Bewilligung für das Besitzen be­ziehungsweise das Führen der Waffe benötigen –, sondern auch für die Sportschützen und die Mitglieder traditioneller Schützenvereine hätte es einen erheblichen bürokrati­schen Aufwand und auch einen unzumutbaren Kostenfaktor bedeutet. Auch bisher war ja für diese Personengruppen der Besitz von Schießmitteln an keine behördliche Bewil­ligung gebunden.

Da sich diese unserer Meinung nach im Begutachtungsentwurf ungerechte und auch nicht sinnvolle Bestimmung nun in der vorliegenden Regierungsvorlage nicht mehr wiederfindet, sind auch unsere Vorbehalte dagegen nicht mehr gegeben. Wir werden daher, wie gesagt, dieser Regierungsvorlage auch zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. 4 Minu­ten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


20.11.21

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich mache es kurz: Auch wir vom BZÖ werden dieser Regierungsvorlage zustimmen. Unsere Bedenken haben sich ebenfalls auf den Bereich, der hier schon mehrfach angesprochen worden ist, bezogen.

Fakt ist, dass die Traditionsschützen beziehungsweise die Sportschützen unter die Rä­der gekommen wären. Es wären hohe Kosten auf diese Menschen zugekommen, die Wiederladerei ist wichtig. Es gibt auch bei den Traditionsschützen Munitionen, die nicht einmal gekauft werden können, die selbst hergestellt werden müssen. Da hat man da­rauf schauen müssen, dass diese Vereine beziehungsweise Bruderschaften nicht unter die Räder kommen.

Herr Kollege Steinhauser, Sie müssen Abstand davon nehmen – das möchte ich Ihnen einfach einmal empfehlen –, Vereine beziehungsweise Gruppen, die absolut seriös sind, die zuverlässig sind, die x-mal geprüft worden sind, immer in ein kriminelles Eck zu stellen!

Diejenigen, die kriminell sind, besorgen sich die Munition sowieso nicht legal. Das kön­nen Sie mir glauben. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Fekter. – Bitte.

 


20.12.42

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Das Sprengmittelgesetz 2010 ersetzt ein Gesetz aus dem Jahr 1935. Das Hohe Haus hat im Jahre 1999 das Erste Bundesrechtsbereinigungsge­setz beschlossen, in dem man festgelegt hat, dass alle Gesetze, die vor 1946 kundge-


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