Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 230

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21.43.56

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ich ma­che es kurz. Ich freue mich im Besonderen darüber, dass die Umsetzung der Verord­nung über das für vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht jetzt neuge­staltet wird und wir uns aus diesem Grund im Wege von Verwaltungsvereinfachungen in Zukunft Kosten sparen werden, was angesichts der großen Aufgaben, die auf uns zukommen, besonders wichtig ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 3 Minuten. – Bitte.

 


21.45.00

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Meine erste Rede im Hohen Haus beschäf­tigt sich mit der Änderung des Internationalen Privatrechtsgesetzes sowie der Aufhebung des Bundesgesetzes über internationales Versicherungsvertragsrecht für den EWR.

Was sind die Verbesserungen dieses neuen Gesetzes beziehungsweise der Änderung des IPRG? Es entsteht kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für den Bund, auch nicht für die Wirtschaftsunternehmen, da keine zusätzlichen Informationspflichten enthalten sind. Mittelbar kann auch mit einem Einsparungspotential gerechnet werden, einerseits durch die Setzung von Maßnahmen, die die Rechtsfindung erleichtern, sowie anderer­seits durch das Vermeiden fehlerhafter rechtlicher Beurteilungen.

Weiters sind in dieser Änderung auch Auffangregelungen enthalten für Tatbestände, die in der Rom-I-Verordnung nicht enthalten sind, eben um die Lücken zu schließen, wie etwa die nicht enthaltenen Regelungen über die Lebensversicherungen. Ansonsten sind jedoch alle Versicherungsverträge in der Rom-I-Verordnung enthalten, somit ist auch eine Aufhebung des Bundesgesetzes über die internationalen Versicherungsver­träge für den EWR durchaus sinnvoll.

Bisher war das IPRG kompliziert. Es war mit Verweisungsnormen gefüllt, für die Durch­schnittsanwenderIn kaum verständlich. Durch diese Änderung kommt es zu einer Ver­einfachung, und es ist damit nachvollziehbar und auch verständlicher. Weiters, wie vor­hin erwähnt, sind auch die rechtlichen Beurteilungen einfacher, und so kommt es auch zu einer Reduktion und der Vermeidung von Fehlerquellen.

Zusammengefasst kann man sagen, dass diese Änderung beziehungsweise Aufhe­bung die Rechtsbereinigung im Bereich der vertraglichen Schuldverhältnisse, die Be­seitigung der Irreführung durch obsolet gewordene Verweisungsnormen zum Ziel hat, und es kommt zu einer Schaffung von Rechtsklarheit.

Wie wichtig und richtig diese Änderung ist, sieht man auch im Verhalten im Justizaus­schuss. Es kam zu einer Fünfparteieneinigung, was mich in dieser Materie sehr freut. Das heißt, nicht nur die Parteipolitik, sondern auch das Wohl der RechtsanwenderIn­nen steht im Vordergrund. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath gelangt nun zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 3 Minuten. – Bitte.

 


21.47.30

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Justizminis­terin! Unser Dank gilt einmal mehr auch der erstklassigen Arbeit im Justizministerium. Es ist das geradezu ein Musterbeispiel, wie zwei Verordnungen, Rom-I und Rom-II,


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