es geschafft, nun sämtliche Urteile dieses NS-Unrechtsregimes pauschal aufzuheben. Pauschal ist deshalb wichtig, weil es wirklich unmöglich ist, nach so langer Zeit Motivforschung zu machen.
Es wurde schon sehr viel gesagt, und ich möchte dem hier nicht mehr allzu viel hinzufügen. Die Diskussion hat eine sehr vernünftige Lösung gebracht. Es gibt Rechtssicherheit, es gibt Klarheit, es wurden einige Lücken geschlossen. Schade, dass wir dieses Gesetz nicht einstimmig beschließen können. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Öllinger.)
21.41
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht in 358 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz in 359 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf eine Änderung des Titels des Gesetzentwurfes bezieht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Ich ersuche bei Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (322 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das IPR-Gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz sowie das Verkehrsopferentschädigungsgesetz geändert und das Bundesgesetz über internationales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum aufgehoben werden (356 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Ich stelle die Uhr auf 4 Minuten. – Bitte.
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