Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 234

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Auch dieses Europaratsübereinkommen bewegt sich an einem sehr sensiblen Punkt. Es gibt ja im Strafrecht eine Debatte, wie weit das Strafrecht präventiv wirken soll, po­tentiell gefährliches Verhalten unter Strafe stellen soll. Das wird kritisiert. Gefahrenab­wehr ist an sich Aufgabe der Polizei und nicht des Strafrechts. Trotzdem ist natürlich klar, dass internationaler Terrorismus ein Bedrohungsszenario ist, das ernst zu neh­men ist.

Es ist aber ein Punkt, wo ich wirklich skeptisch bin und dann um Genauigkeit ersuche. § 278a Strafgesetzbuch, Bildung einer kriminellen Organisation, wurde geschaffen,
um die internationale organisierte Kriminalität zu bekämpfen. – Klingt auch vernünftig. Die Umsetzung und die Handhabung dieses Paragraphen ist in Österreich aber mehr als fragwürdig.

Sie wissen, Frau Bundesministerin, ich habe mich durchaus immer in Zurückhaltung geübt, laufende Verfahren zu kommentieren, aber es fällt mir immer schwerer, diese Zurückhaltung hier weiter an den Tag zu legen. Wenn man jetzt hört, dass eine UVS-Richterin mittlerweile möglicherweise abgehört wurde – das werde ich erfragen –, aber jedenfalls einvernommen wurde von der SOKO Tierschutz, weil sie vor Jahren als UVS-Richterin eine Entscheidung, die Tierschützer betroffen hat, aufgehoben hat, dann geht das zu weit. Das geht nicht! Da müssen Sie auf Ihre Staatsanwaltschaft auf­passen, Sie sind nach wie vor verantwortlich, und die Staatsanwaltschaft muss einen Blick auf die SOKO Tierschutz werfen. Es geht so nicht.

Ich habe immer gesagt, ich kommentiere laufende Verfahren nicht, aber das geht zu weit. Eine UVS-Richterin wird wegen einer Entscheidung im UVS jetzt im Zusammen­hang mit der ganzen Tierschützer-Causa verfolgt. Das ist völlig inakzeptabel! (Beifall bei den Grünen.)

Das ist genau der Grund, warum ich bei derartigen Vorhaben und internationalen Über­einkommen sehr skeptisch und vorsichtig bin. Jetzt klingt das alles sehr logisch und vernünftig, dann wird umgesetzt, und dann ist plötzlich nicht mehr der internationale Terrorismus im Fokus, sondern ganz andere Personen, und das ist dann genau die Aushöhlung der Bürgerrechte, die man als Bedrohung empfinden muss.

Wir werden zustimmen, aber wir werden bei der Umsetzung genau hinschauen, ob wirk­lich der internationale Terrorismus im Auge ist oder ob etwas anderes verfolgt wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

22.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.00.31

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon von meinen Vor­rednerinnen und Vorrednern umfassend dargestellt, ist das eine Konsensmaterie. Es geht darum, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus hier gemeinsam zu beschließen. Das tun wir, weil es eben eine Konsensmaterie ist.

Die Maßnahmen reichen von der Verbesserung der Zusammenarbeit der einschlägi­gen Behörden über die gemeinsame Aus- und Weiterbildung bis hin zur Förderung von Toleranz zum Beispiel durch interreligiösen oder kulturellen Dialog, aber es geht auch um allgemeine Maßnahmen zur Problembewusstseinsbildung.

Die internationale Zusammenarbeit betrifft vor allem Maßnahmen der Prävention, um­fasst aber auch die Verpflichtung zur internationalen Zusammenarbeit, zur Auslieferung in bestimmten inkriminierten Fällen.

In Zeiten, in denen Bedrohungsszenarien des internationalen Terrorismus weltweit prä­sent sind, muss man sich auch in diesem Haus der Herausforderung stellen und dem


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