Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 235

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wachsenden Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen. Das tun wir. Das tut auch die Frau Bundesministerin. Das wissen auch Sie, Herr Magister Stadler, die Umsetzungsgesetze, die Sie hier als Schärfung bezeichnet haben, sind am Weg. Das wissen Sie sehr genau. Daher ist eine gewisse Gelassenheit in diesem Punkt durchaus angebracht. (Abg. Grosz: „Minister Stadler“ gefällt mir!) – Gerald Grosz, danke für deinen Zwischenruf! Darauf habe ich gewartet. Herr Kollege Bucher hat ja ausgerichtet, dass du dein Profil schärfen sollst als „Mini-Voves“ der Steiermark. Vielleicht bist du da jetzt am Weg dazu mit deinen Zwischenrufen.

Die Wertekoordinaten haben sich verändert: ein kleines Stück weg von der individuel­len Freiheit hin zum allgemeinen Sicherheitsbedürfnis. Das haben wir auch zur Kennt­nis zu nehmen. Es geht darum, diesen Anforderungen mit Augenmaß zu begegnen – auch in Richtung Kollege Steinhauser –, aber auch entschieden diesen neuen Anforde­rungen gerecht zu werden. Die Balance zwischen Sicherheit, Freiheit, Rechtsstaatlich­keit ist zu wahren.

Ein tauglicher Weg, diese Balance zu wahren – dies ist ein ganz erwähnenswerter Schwerpunkt! –, ist die Prävention: zum Beispiel bereits vor einem konkreten Verdacht, Gefahrenquellen aufspüren zu können oder bestimmte Milieus beobachten zu können.

Die Demokratie – und das ist meine wirkliche Überzeugung – besitzt die Fähigkeit, sich auf ihre Werte zu besinnen und gesellschaftliche Selbstverständigungsprozesse in Gang zu setzen. Wir sind mitten drin in diesem Prozess: Ein kleines Stück weniger Freiheit des Einzelnen für ein großes Stück allgemeine Sicherheit. Das sind wir den Österreicherinnen und Österreichern, das sind wir unserem Staat schuldig. Da sind wir auf dem besten Weg dazu. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

22.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


22.03.51

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Ich glaube, ich kann naht­los an die Rede meines Vorredners anschließen. Das Übereinkommen ist Konsens­materie und deshalb notwendig geworden, weil eben bestehende internationale Verträ­ge wie das Europaratsübereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus aus 1977 zu ergänzen und den aktuellen Erfordernissen anzupassen sind.

Ich möchte nochmals festhalten – so wie es auch im Europarat definiert wird –, dass Terrorismus eine Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschen­rechte sowie der Sicherheit der Bürger darstellt und unter sorgfältigster Achtung der Grundrechte bekämpft werden muss. Es ist ganz wichtig – und ich möchte das hervor­heben –, dass Maßnahmen zur Prävention von Terrorismus niemals zulasten men­schenrechtlicher, demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze gehen dürfen.

Das vorliegende Übereinkommen stellt sowohl auf Strafen als auch auf Prävention ab. Ich denke, wir werden dem Problem mit diesem Übereinkommen wie auch mit anderen völkerrechtlichen geschlossenen Verträgen nicht Herr werden, weil wir hier nur Sym­ptome bekämpfen. Aus diesem Grund sind alle Übereinkommen, beginnend mit der Konvention zur Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus aus 1937 weitgehend wir­kungslos geblieben.

Die wahren Wurzeln, so denke ich, der Terrorismusproblematik liegen in sehr vielen Fällen in der sozialen Frage begründet. Solange in weiten Teilen der Erde die soziale Schieflage nicht behoben wird – in diesem Zusammenhang ist die Demokratie meis­tens zu stärken –, werden wir auch in Zukunft mit Auswirkungen des Terrorismus kon­frontiert sein.

 


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