Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 258

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dem es eine Einmalzahlung, eine Erinnerungszuwendung von 1 000 € gab. Es gab die­se Zuwendung für insgesamt 3 300 Bezugsberechtigte.

Der Bezug gliedert sich in sieben Leistungsbeträge und ist als solcher auch zu sehen. Ihr Antrag lautet auf eine Verdoppelung der Beiträge. Wir können diesem Ihrem Antrag heuer nicht beitreten, weil das Budget 2010 dafür keine Mittel vorsieht. Ich denke aber, dass dieses Thema wirklich ernst zu nehmen ist, dass wir es weiter im Auge behalten sollten und dass wir bei der nächsten Gelegenheit darüber eine ausführliche Debatte führen sollten.

Ich darf noch sagen, dass die Leistungen jährlich wie die ASVG-Leistungen angepasst werden, also indexgesichert sind, aber dennoch haben Sie recht, wenn Sie meinen, dass insgesamt eine Grundsatzdebatte stattfinden und eine Neuausrichtung erfolgen könnte. (Beifall bei der ÖVP.)

23.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


23.30.08

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Soweit ich es richtig im Kopf habe, sind von den heutigen 15 Tagesordnungspunkten fünf dem Nationalsozialismus und der Vergangenheitsbewältigung gewidmet. Von den fünf sind drei Fünftel, nämlich drei, von den Grünen direkt eingebracht worden, und die anderen sind von den Grünen mitinitiiert worden.

Da fühle ich mich an ein altes römisches Polit-Sprichwort erinnert, wo es heißt, dass die Vergangenheit die Waffe der Politiker gegen die Zukunft ist. Anders kann ich mir das hier nicht erklären. (Beifall bei der FPÖ.) Bei den großen Mengen an drängenden Fragen der Gegenwart und der Zukunft ist mir das nicht mehr verständlich.

Beim letzten Punkt, den Sie wiederholt eingebracht haben, ist es mir schon überhaupt nicht mehr verständlich. Erstens geht es dabei um minimalste Beträge. Zweitens geht es dabei um – auf Wienerisch gesagt – reines B’stemm. Und drittens ist es auch sach­lich nicht gerechtfertigt, denn nirgends steht, dass diese Leute Anspruch auf eine Erhö­hung haben. Im Opferfürsorgegesetz gibt es die Möglichkeit, im Einkommensteuerge­setz zusätzlich zu allen möglichen anderen Sachen einen Steuerfreibetrag festzuset­zen, und der ist derzeit mit 810 € festgesetzt.

Es gibt eine Vielzahl von Leistungen, die nach wie vor stattfinden. Wie Sie wissen, gibt es unter anderem auch eine „ewige Rente“, die derzeit zirka 1 020 € für einen Allein­stehenden und 1 370 € für einen Verheirateten beträgt.

Das ist aber nur ein kleiner Teil der Begünstigungen, die dieser Gruppe gewährt wur­den. Ein kleiner Teil! Ich darf noch einmal erinnern: Die sind bevorzugt gewesen bei der Vergabe von Geschäftsstellen der Klassenlotterie, bei Lottokollekturen, bei Tabak­verschleißgeschäften, bei der Zuweisung von Wohnungen, Siedlerstellen und Kleingär­ten. Sie sind von den Gebühren weitgehend befreit gewesen und haben im Nachlass­verfahren und bei Ähnlichem viele, viele Begünstigungen gehabt. Das Opferfürsorge­gesetz ist nur ein kleiner Teil der insgesamt 27 gesetzlichen Regelungen, die den Op­fern Entschädigung haben zukommen lassen.

Wir haben es schon einmal diskutiert, wer die Opfer nach dem Opferfürsorgegesetz sind, nämlich diejenigen, die einen sogenannten Opferausweis haben, und die sollen nach Ihrem Wunsch durch eine Anhebung des Freibetrages begünstigt werden. Es sind Leute, die den Verlust der Freiheit durch zumindest drei Monate zu beklagen ge­habt haben. Drei Monate! Es sind Leute, deren Einkommen durch zumindest dreiein­halb Jahre, immer NS-bedingt, um zumindest die Hälfte gemindert war. Es sind Leute, die eine dreieinhalbjährige Unterbrechung des Studiums und der Berufsausbildung zu


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