Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 259

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ertragen hatten, Leute, die erzwungenermaßen emigrieren mussten oder die sechs Monate im Verborgenen leben mussten oder die eine Freiheitsbeschränkung, Hausar­rest und Ähnliches, von sechs Monaten gehabt haben.

Das sind also nicht Schwerversehrte und „Schweropfer“. Und die Kategorien, die ich genannt habe, treffen auf etwa 95 Prozent zu; die anderen, die ich jetzt nicht genannt habe, sind eine verschwindende Gruppe.

Wir haben es also hier nicht mit einer Notsituation zu tun, wir haben es mit keiner min­der bevorzugten oder minder obsorgten Gruppe zu tun, sondern wir haben es überwie­gend mit einer Gruppe von Österreichern oder ehemaligen Österreichern zu tun, die eine einzigartige Stellung in unserem Vorsorge- und Obsorgesystem genießen, und deshalb ist mir dieser Antrag gänzlich unverständlich. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

23.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


23.33.58

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzesantrag zum Opferfürsorgegesetz beinhaltet eine Verdoppelung der Beträge. Die Zahl der Menschen, die in den Genuss dieser erhöhten Beträge gelangen sollten, ist aufgrund der schon lange verstrichenen Zeit als eher gering anzusehen. Ich glaube, diese Erhöhung soll eher eine symbolische Handlung sein, mehr nicht.

Ich möchte aber auch darauf verweisen, dass gerade in den Jahren der schwarz-oran­gen Bundesregierung etliche Dinge, die in diesem Zusammenhang zu sehen sind, ge­tan worden sind und vieles aufgearbeitet worden ist. So wurden zahlreiche Maßnah­men gesetzt, wie zum Beispiel die Restitutionszahlungen, die Erinnerungszuwendun­gen, die Erweiterung des Opferfürsorgegesetzes, das Anerkennungsgesetz, Zuwen­dungen an Trümmerfrauen, die Verbesserung der Witwenpension von Kriegsopfern und Ähnliches. Also es ist schon in den letzten Jahren einiges getan worden. Wenn jetzt auch die Beträge im Opferfürsorgegesetz erhöht werden würden, wäre es eher eine symbolische Leistung.

Wir werden darüber beraten, und wir werden sehen, was der Finanzminister in Anbe­tracht der finanziellen Situation dazu sagt. (Beifall beim BZÖ.)

23.35


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 663/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

23.35.46Einlauf

 


Präsident Fritz Neugebauer: In der heutigen Sitzung sind die Selbständigen Anträge 822/A bis 827/A eingebracht worden.

Ferner sind die Anfragen 3357/J bis 3386/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Donnerstag, den 22. Oktober, 9 Uhr, ein.

 


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