Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 57

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Ich möchte noch einmal untersteichen, dass wir jetzt fünf Varianten des Kinder­betreu­ungsgeldes haben und dass wir jetzt zwei neue Möglichkeiten dazugeben. Diese neuen Möglichkeiten sind zwölf plus zwei Monate, also insgesamt 14 Monate, mit 1 000 € beziehungsweise das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld mit 80 Pro­zent des letzten Nettoeinkommens, mindestens 1 000, maximal 2 000 €.

Ich hoffe, werte Zuseherinnen und Zuseher vor den Fernsehapparaten – das sind mög­licherweise jetzt Mütter und Väter, die in der glücklichen Situation sind und gerade Eltern geworden sind oder Eltern werden (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Da sitzen sie sicher nicht vor dem Fernseher!) –: Ja, es ist, glaube ich, ein guter Tag, eine gute Nachricht im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern. Gerade das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bildet ja auch einen Anreiz für gut qualifizierte und gut verdienende Mütter und Väter, die auch Ja zu Kindern sagen.

Mir persönlich ist es wichtig, dass wir in allen Berufssparten Männer wie Frauen haben, denn wir brauchen diese breite Palette, aber es gibt auch Mütter und Väter, die in einer Berufssparte sind, wo sie nicht so leicht aussteigen können, und gerade diese Kurz­variante beziehungsweise Kurzvarianten sind hier eine gute Lösung für den Weg zur besseren Vereinbarkeit.

Wenn jetzt davon gesprochen wird, das hätte nicht wirklich damit zu tun, dass Leistung der Mütter, der Väter in der Familie abgedeckt beziehungsweise anerkannt wird, dann muss man auch in die Richtung gehen und sagen, es ist ja auch entscheidend, wie ich selber meine Zukunft absichere. Und die kann ich nur absichern, indem ich auch berufstätig bin. Das heißt nicht, dass Arbeit in der Familie nicht der Berufstätigkeit gleichkommt, aber gerade diese Maßnahmen sind eine Zukunftsabsicherung.

Natürlich gibt es jetzt mehrere Varianten, die Sie hier auch sehen (die Rednerin deutet auf die von ihr am Rednerpult aufgestellte Tafel), und es mag schon sein, dass man da im ersten Augenblick sagt, das ist ein wenig kompliziert, wie soll ich das ausrechnen. Die Opposition schürt hier ja auch richtig und sagt, das ist ja alles nicht durchschaubar.

Ich denke – das ist auch unser Ansinnen, und das möchte ich noch einmal wieder­holen –, dass wir die Eigenverantwortung und die Eigenständigkeit von Eltern nicht unterschätzen sollen, aber auch nicht, dass sie eine Wahlfreiheit wollen. An dieser Stelle möchte ich auch auf die Homepage des Bundesministeriums unter www.bmwfj.gv.at hinweisen, wo man sich auch die Details noch einmal anschauen kann.

Ein weiterer Pluspunkt ist – darauf bin ich besonders stolz, und es war auch ein Anliegen von vielen Elternorganisationen – die Regelung für Mehrlingsgeburten. Bis jetzt ist ja ein Fixbetrag von 218 € pro Mehrlingskind und Monat ausbezahlt worden. Künftig werden je nach gewählter Variante je 50 Prozent des Grundbetrages aus­bezahlt, das heißt bei der Variante 20 plus vier 312 €, bei der Variante 15 plus drei 400 € und bei der Variante zwölf plus zwei als Pauschalvariante 500 € pro Monat und Mehrlingskind, also eine, wie ich denke, wirklich sehr wichtige Besserstellung für Eltern und ihre Kinder.

Da immer wieder diskutiert wird, wie man mit der Situation von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern umgeht: Auch hier wurde auf Härtefälle eingegangen und eine wirkliche Verbesserung geschaffen. Gerade für Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher in schwie­rigen Situationen wurde eine Regelung geschaffen, mit der es in bestimmten Fällen eine zweimonatige Verlängerung bei der Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes gibt.

Weil es immer geheißen hat, na ja, wenn das erst ab 1. Jänner 2010 gilt, falle ich hinaus. Es gibt überall Stichtage und Grenzen, aber es ist uns jetzt gelungen, dass die


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