Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 69

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Die Einführung einer individuellen Zuverdienstgrenze von 60 Prozent des Letzteinkom­mens, meine Damen und Herren, ist sicherlich ein positiver Schritt in die richtige Richtung und wird von uns auch sehr positiv bewertet.

Allerdings: Wenn wir jetzt von einer zusätzlichen Kurzvariante sprechen, der Einfüh­rung der 80 Prozent des Letzteinkommens, dann muss ich sagen: Das ist schon wieder ein Schritt in die falsche Richtung. Es müssten die Kinder gleich viel wert sein, es dürfte nicht vom Einkommen abhängig gemacht werden, wie viel jeweils ein Haushalt dazubekommt. Wo, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, ist da eine durchdachte Familienpolitik? Ein Widerspruch nach dem anderen! (Beifall bei der FPÖ.) – Da muss ich begrüßen, dass auch die grüne Fraktion diesen Widerspruch erkannt hat.

Wenn wir ein Kinderbetreuungsgeld haben, das wir für zweieinhalb Jahre ausbe­zah­len – wobei wir natürlich der Meinung sind, drei Jahre wären da der richtige Zeitraum –, und dann aber nur einen Kündigungsschutz von zwei Jahren haben, dann ist das sicher kein Gleichklang und funktioniert nicht.

Die Karenzzeit ist auf drei Jahre zu verlängern, meine Damen und Herren! (Zwischen­ruf der Abg. Lueger.)

Der Kritikpunkt der Zuverdienstgrenze beim Kindergeld ist natürlich auch gewaltig, denn: Eine Zuverdienstgrenze trifft nicht – wie viele hier publizieren und meinen – die gut verdienenden, sondern eindeutig die schlecht verdienenden Familien. Wenn Eltern gut verdienen, dann können sie es sich natürlich leisten, dass ein Elternteil einmal ein bisschen weniger verdient, und kommen trotzdem über die Runden. Nachteile haben da aber die Alleinverdiener und die schlecht verdienenden Familien, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Denn: Die Schlechtverdienenden und Alleinerzieher brauchen ein geregeltes Einkom­men und sind darauf angewiesen, um ihr tägliches Leben damit bestreiten zu können. Und wenn wir von einer Zuverdienstgrenze von 16 200 € reden, dann muss ich sagen: Das gleicht ja nicht einmal die Inflationsrate seit Einführung dieser Zuverdienstgrenze aus.

Außerdem, meine Damen und Herren, würde es, wenn wir nicht diese vielen Varianten hätten – und wie wir sehen, sind wir noch nicht am Ende mit den Varianten, die auf uns zukommen werden –, auch eine Vereinfachung der Verwaltung bedeuten, und wir würden da schon eine Menge Geld einsparen, auch was die Beratungskosten für die einzelnen Familien betrifft, welche Variante sie sich jetzt am besten aussuchen.

Wir können auch nicht von einer Wahlfreiheit sprechen, wenn wir den Eltern vorgeben, wie sie sich ihr Leben einteilen sollen. Warum kann sich eine Familie nicht selbst einteilen, ob jetzt eine Mutter – oder ein Vater, um auch da dem gerecht zu werden – volle drei Jahre beim Kind bleibt? Müssen sie sich das wirklich teilen, die 30 und sechs Monate?! – Das ist nicht Autonomie der Familie. Wir greifen hier ständig ein und bevormunden damit die Familien! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sollten es den Familien selbst überlassen, wie sie sich das einteilen – ob die Mutter ganz beim Kind bleibt, der Vater die ganze Zeit zu Hause bleibt oder ob sie sich das aufteilen. Das war auch der ursprüngliche Sinn des Familiengeldes.

Genauso, meine Damen und Herren, sind Familien und Familienerhalter – in diesem Fall dann wahrscheinlich meistens Väter – auf dem Arbeitsmarkt zu bevorzugen. Wir haben das ja von unserem Klubobmann schon gehört: Um das Sozialsystem aufrecht­zuerhalten und die Pensionen aufrechtzuerhalten, sind unsere Kinder da, denn wir haben ein Umlagesystem: Was wir heute einzahlen, nehmen unsere Pensionisten


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