Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 70

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heute – auch sehr richtig so. Aber was unsere Kinder einzahlen werden, zahlen sie sowohl für Kinderlose ein als auch für diejenigen, die Kinder haben.

Durch diese Tatsache, mein Damen und Herren, gehen jährlich zumindest 3 Milliar­den € vonseiten der Mehrkinderfamilien zu den Kinderlosen. Und da muss man etwas machen. Es ist allerhöchste Zeit, meine Damen und Herren, da umzudenken, Öster­reichern mehr Anreiz zu geben, Kinder zu bekommen. Armutsgefährdet sind vor allem auch Kinder – das sind 15 Prozent – dieser Familien, die drei oder mehr Kinder haben, die hier im Spitzenfeld liegen.

Außerdem, meine Damen und Herren, bitten wir Sie, nicht vorschnell Gesetze zu machen und dann immer wieder nachzubessern, sondern einmal im Vorhinein nach­zudenken und dann ein Gesetz mit Hand und Fuß zu machen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


11.33.00

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Frau Familienstaatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Kitzmüller, ich habe so das Gefühl, Sie bewegen sich irgendwo in der Vergangenheit.

Wir beschließen hier überhaupt keine kurzfristigen Gesetzesvorlagen und keine Schnell­schüsse bei Gesetzen, sondern: Dieses Kinderbetreuungsgeld gibt es seit dem Jahr 2002. Es wurde ständig weiterentwickelt. (Ruf bei der FPÖ: Eben! Aber nicht unbedingt zum Besseren! – Abg. Kickl: Alles, was Sie weiterentwickeln, wird schlech­ter!) Wir setzen hier auf Wahlfreiheit. Unsere Familien sind uns sehr viel wert! An dieser Stelle möchte ich mich bei der Frau Staatssekretärin und auch bei der Frau Bundesministerin herzlich bedanken, dass sie hier eine Lösung gefunden haben – ohne Zank, sondern ganz einfach für die Familien in diesem Land eine Lösung gefunden haben, bei der sie sich die von ihnen bevorzugte Variante selbst aussuchen können.

Selbstverständlich ist es kompliziert, Frau Kollegin Glawischnig. Alles im Leben ist kompliziert (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist besonders kompliziert!) – und auch, eine Entscheidung zu treffen, welche Variante man in Anspruch nehmen möchte. Aber neben mir sitzt ein junger Vater, das Baby ist noch nicht einmal ein halbes Jahr alt, und er hat mir jetzt während meiner Vorbereitung gesagt, wie oft er Informations­material bekommen hat (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ich habe überhaupt nichts bekommen!) und wie sehr er informiert worden ist, damit er sich für eine Variante des Kinderbetreuungsgeldes entscheiden kann. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ich habe überhaupt nichts bekommen! Keine einzige Zuschrift!) Dann weiß ich nicht! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Dann bin ich bei der falschen Partei!) – Mein Kollege ist übrigens Jochen Pack, der junger Vater ist. Er hat mir die ganze Sache erklärt. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Kinderbetreuungsgeld wurde ganz einfach wesentlich weiterentwickelt, auch was die Zuverdienstgrenze betrifft. – Frau Kollegin Kitzmüller, vielleicht informieren Sie sich ein bisschen, bevor Sie hier Unwahrheiten verbreiten! Wir haben nämlich überhaupt nichts geändert an der Zuverdienstgrenze für diejenigen, die die längere Variante in Anspruch nehmen – nämlich 30 Monate plus sechs für den zweiten Elternteil –, sondern: Die 16 200 € können sie jetzt auch noch in Anspruch nehmen – oder aber man entscheidet sich für die 60 Prozent des Einkommens vor Bezug des Kinder­betreuungsgeldes.

 


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