Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 71

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Ich sehe nicht ein, warum das jetzt schlecht sein soll, wenn man draufkommt, dass eine starre Zuverdienstgrenze nicht mehr der Stein der Weisen ist, sondern dass man sich ganz einfach auch für eine Zuverdienstgrenze entscheiden kann, die eben 60 Pro­zent des Letztbezuges beträgt. (Abg. Ursula Haubner: Weg! Weg ...! – Abg. Dr. Fichtenbauer: Weil die Zuverdienstgrenze sowieso ...!) Gerade junge Unterneh­merinnen haben immer wieder gefordert: Keine starre Zuverdienstgrenze! – Das ist doch, bitte, eine Weiterentwicklung, die Sie nicht kritisieren müssen! (Beifall bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Es ist auch immer wieder die Kritik gekommen – von Frau Kollegin Haubner, oder ich weiß jetzt nicht, wer das genau gesagt hat –, dass wir den Zuschuss zum Kinder­betreuungsgeld überhaupt streichen wollten. – Das stimmt überhaupt nicht! Wir wollten nur nicht, dass er so, wie es bisher war, zurückbezahlt werden muss, wenn sich dann nachträglich im Einkommen etwas ändert. Ich finde es besser, wenn wir für eine gewisse Zeit eine Beihilfe geben, wenn entsprechende Bedingungen gegeben sind – beispielsweise: bei einer Einkommenshöhe von 5 800 € und einer Zuverdienstgrenze beim Partner von 16 200 €, 180 € pro Monat für ein ganzes Jahr –, denn ich glaube, mit einer Beihilfe helfen wir den Familien mehr, als wenn wir ihnen dann irgendwann einmal sagen: So, jetzt zahlst du es wieder zurück!, zu einem Zeitpunkt, wo die Familie das überhaupt nicht leisten kann.

Wahlfreiheit bedeutet auch – wir haben es im Ausschuss auch intensiv besprochen –: Wir denken überhaupt nicht daran, die Langvariante abzuschaffen. Es sind immer noch 80 Prozent aller Kinderbetreuungsgeld-BezieherInnen in der Langvariante. Aber man muss auch den Realitäten ins Auge sehen, dass eben die Väterbeteiligung gerade dort am größten ist, wo jetzt die 800 € für 15 Monate in Anspruch genommen werden können.

Und so werden wir auch mit der 1 000-€-Pauschalvariante für ein Jahr, oder beispiels­weise auch mit dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von 80 Prozent der letzten drei Monate vor dem Wochengeldbezug, eine Lösung finden, wo auch Männer es wahrscheinlich mit ihrem Unternehmen für sich möglich machen, dass sie in Karenz gehen. Und das ist nicht schlechtzumachen!

Wenn man jetzt kritisiert, dann möchte ich Ihnen nur sagen: Die Grünen und auch die FPÖ sind damals überhaupt nicht mitgegangen beim Kinderbetreuungsgeld. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Aus gutem Grund, ja!) Es ist für mich völlig unverständlich, warum man jetzt nicht für die Weiterentwicklung ist und das immer nur negativ sieht und madig macht. Ich finde, wenn wir für Familien stehen, dann sollten wir auch bei der Beschlussfassung dazu stehen.

Zum Schluss noch die Entwicklung, welche Berufsgruppen Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen – weil uns die FPÖ ja immer vorwirft, wir tun nichts für solche, die bei den Kindern zu Hause bleiben möchten (Präsident Neugebauer gibt das Glocken­zeichen) –:

Ich kann Ihnen nur sagen – und ich bin schon beim Schluss, Herr Präsident –: 25 800 Haus­frauen beziehen das Kinderbetreuungsgeld. Nur, damit Sie das auch wissen! Und Arbeitslosengeldbezieherinnen sind es 11 800. Das heißt, das sind solche, die gar nicht im Erwerbsleben stehen und denen wir das Kinderbetreuungsgeld ermöglichen, weil uns die Kinder, weil uns die Familien wichtig sind!

Wir sind gut beraten, diesen Kurs weiter zu verfolgen (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen) und auch immer zu evaluieren, wenn etwas wieder geändert werden soll. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.38

 


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